Legale Werbelockung ...?

Hallo liebe Rechtsexperten,

Kürzlich erhielt ich einen Brief einer mE unseriösen „Touristikfirma“ (M.S. Touristik aus Wien)

Der Brief enthält folgende Aussagen:

1)Selten haben wir die Möglichkeit einen Hauptgewinner zu benachrichtigen.

  1. Fam. XY aus YZ hat bei unserem Rubbelspiel einen Bargeldgewinn von 10.000 DM gewonnen und wir freuen uns, daß Sie der nächste Gewinner sind.

und einen Coupon für die „Empfangsbestätigung des Bargeldgewinnes“:

  1. Hauptgewinn: 10.000 DM Diesen Hauptgewinn erhalten Sie als Gewinner garantiert auf der Fahrt zum Allgäuer Bauernfest in bar ausgezahlt.

ausserdem eine Postkarte zur Anmeldung:

4)Garantie: wir verpflichten uns zur Auszahlung ihres Gewinnes in bar und ungeteilt. Die Teilnahme an einer Produktshow ist kostenlos und freigestellt.

Vor allem aufgrund von (3) „Sie als Gewinner“ bin ich nun doch etwas irritiert…

„Als“ bedeutet hier wohl "falls sie gewinnen… ?

Sind solche irreführenden bzw. falschen Aussagen „legal“?

Empfiehlt es sich diesen Brief zu melden (Verbraucher-schutzverein o.Ä. ?

mit freundlichen Grüßen
MMeinardus

Hallo Martin,

so Experte bin ich nicht, aber ich denke, es geht schon stark in Richtung §661a BGB.

Gruß
Marco

Hi, Martin!

Schreib doch einfach zurück, dass Du wegen Krankheit an dem schönen Ausflug nicht teilnehmen kannst und daher darum bittest, das Geld auf Dein Konto (Kto-Nr., BLZ, Bank) zu überweisen oder einen Boten mit der Überbringung zu beauftragen, falls eine Unterschrift notwendig sei.

Reagiert die Firma nicht, würde ich bei einem Anwalt nachfragen, ob das Geld einklagbar ist.

Soweit ich weiss, ist es bereits einem Ehepaar gelungen, das Geld erfolgreich einzuklagen. SternTV auf RTL hat einmal sehr ausführlich über diese Trickmethoden berichtet.
Sicher hilft Dir die SternTV-Redaktion bei der Ermittlung des entsprechenden Aktenzeichens?!

Versuch Dein Glück und viel Spass mit der Kohle :wink:

GERDZILLA.

Soweit ich weiss, ist es bereits einem Ehepaar gelungen, das
Geld erfolgreich einzuklagen. SternTV auf RTL hat einmal sehr
ausführlich über diese Trickmethoden berichtet.
Sicher hilft Dir die SternTV-Redaktion bei der Ermittlung des
entsprechenden Aktenzeichens?!

Wenn es der Fall ist, den ich kenne, dann hat die Famile über Umwege im Europäischem Ausland (da sind meist die Firmen gemeldet), nachweisen können, daß eine deutsche Firma die Fäden zieht. Diese wurde angemahnt und nach ausbleibender Antwort verklagt. Da die Firma sich nicht zu dem Fall äußerte, hat der Richter ein SÄUMNISURTEIL gefällt.
(da die Firma nicht nachgewiesen hat, daß der Anspruch zu Unrecht besteht (eben versäumt), wurde der offensichtliche Anspruch per Gericht bestätigt)

Versuch Dein Glück und viel Spass mit der Kohle :wink:

GERDZILLA.

Gruß

mus.