Die Schweiz hatte im vergangenen Jahr (2010) einen Gesetzesentwurf vorgelegt und schlug vor, das bisherige Gesetz gegen Inzest, das eine Strafe vorsah, abzuschaffen.
Was ist seitdem passiert?
Der Bundesrat (die Schweizer Regierung) schlug 2010 eine Abschaffung des Inzesttatbestandes im Schweizerischen Strafgesetzbuch vor, weil die wenigen Verurteilungen (etwa drei bis vier pro Jahr) Fälle betreffen würden, in denen auch andere Sexualdelikte wie etwa sexuelle Handlungen mit Kindern begangen würden.
Der Vorschlag ging in die beiden Rechtskommissionen der beiden Parlamentskammern (National- und Ständerat). Diese prüfen die Idee und stimmen ab, ob sie sich für die Legalisierung zuhanden des Gesamtparlaments ausprechen sollen. Damit ist aber frühstens nach den Wahlen im Herbst (27.10) zu rechnen, da das Thema sehr umstritten ist.
Habe ein bisschen im Internet recheriert: Der Bundesrat hat diese Änderung vorgeschlagen. Bis zum 10. Dezember ist dieser nun in der so genannte Vernehmlassung. Das heisst, dass Parteien, Verbände, Kantone und Privatpersonen dazu Stellung nehmen können. Der Bundesrat (oder besser: die Verwaltung) wird die Antworten dann zusammenfassen. Der Bundesrat entscheidet daraufhin, ob er nun ein Gesezt ausarbeiten will oder nicht. Wenn ja, kommt das in die Kommissionen der beiden Kammern (Nationalrat und Ständerat) und dann in die beiden Räte.
Nein du, da muss man wohl was Richtig stellen. Nicht der Inzest wurde legalisiert, sondern das Töten von Missbruchsopfern im eigenen Keller, wenn Sie denn länger als 5 Jahre da unten eingesperrt waren.
Trotzdem muss man aufpassen, denn das wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt.
Hallo Alessandro
Sorry für die späte Antwort, war in den Ferien. Der entsprechende Vorentwurf wurde vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Gegen die Aufhebung des Inzestverbotes wurde jedoch offenbar massiver Widerstand laut. Deshalb ist fraglich, ob der Bundesrat an der Streichung des besagten Artikels festhält. Derzeit werden die Vernehmlassungsantworten ausgewertet und anschliessend die Botschaft an den National- und Ständerat verabschiedet. Selbst wenn der Bundesrat trotz dieses Widerstands an der Streichung festhalten würde, bestünde im anschliessenden Verfahren in den beiden Räten die Möglichkeit, dass das Verbot wieder aufgenommen wird. Bis das Gesetz schliesslich endgültig vom Parlament verabschiedet wird, dauert es somit noch eine Weile und es ist heute nicht absehbar, was bezüglich des Inzestverbotes entschieden wird. Das letzte Wort hat also ohnehin nicht der Bundesrat, sondern das Parlament (bzw. das Stimmvolk, falls das Referendum ergriffen wird). Nähere Infos zum Stand findest Du hier: http://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/sic…
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen einfach melden.