Hallo bin zwar selbst Jurastudent aber bei dieser Frage komme ich nicht weiter.
Sind die in Holland noch legal erhältlichen Sclerotia in Deutschland legal oder nicht? Das BTMG erfasst zwar die Substanz Psylocibin aber nur wenn sie in Pflanzen oder Pilzen enthalten sind. Sclerotien sind allerdings bei den gängigen Smartshops noch zum Versand nach Deutschland freigegeben. Sind diese für einen deutschen Staatsbürger bedenkenlos zu bestellen oder sollte man darauf verzichten?
(Die Argumentation zum EU-Binnenhandel ist mir bekannt)
Hallo,
oder sollte man darauf verzichten?
legal oder illegal sollte man sowieso darauf verzichten.
http://www.suchtmittel.de/info/pilze/001031.php
VG
EK
Hallo,
Du scheinst mit einer gehörigen Portion Naivität durchs Leben zu gehen. Solche Fragen mit ausgefüllter Vika zu stellen, die dann auch noch so ein nettes soziales Netzwerk inklusive bestimmter Vorbilder aufzeigt, entbehrt für den geneigten Leser nicht unbedingt gewisser Komik, könnte für dich aber schädlich werden.
Naivität dann auch in Sachen der Fragestellung selbst. Kennst du Russisch Roulette? Wenn ich dir jetzt einen Revolver reiche, mit 6 Schuss. Du weißt nicht, ob in dem Revolver eine Kugel drin ist oder nicht. Du hältst den Revolver an deine Schläfe. Wie oft würdest du abdrücken?
Bevor du dich nach den juristischen Gegebenheiten rund um den Zauberpilz erkundigst, such mal lieber eine Drogenberatungsstelle oder noch besser eine passende Klinik auf. Und dann fragst du mal nach dem Stichwort Drogenpsychose. Vielleicht hast du sogar Gelegenheit, dich mal mit einem Betroffenen zu unterhalten.
Ich hatte das „Vergnügen“: junger Mann, Ex-Student, 26 Jahre. Hat mit 21 Jahren ein (!) Mal so einen netten Pilz probiert. Ergebnis: Psychose, 60 % Schwerbehindert, Studium musste abgebrochen werden, seit dem Hartz IV und kriegt die Kurve nicht in ein einigermaßen normales Leben. Und das nicht, weil er weiter Drogen o.ä. genommen hätte, war nur das eine Mal… Und nein, das ist kein exotischer Einzelfall.
LG Petra
Es geht hier NICHT um den Konsum.
Wenn man sich schon Halluzinogene pfeifen wollte,dann doch bitte andere Stoffe. Es geht darum ob man sich cubensis und tampanensis bestellen kann um einen sporenabdruck herzustellen und damit in die pilzzucht einzusteigen weil gerade der cubensis als einer der am leichtesten zu züchtenden Ständerpilze gilt.
Ein Crashkurs zum Thema Drogen ist übrigens nicht vonnöten da man sich bis auf den gelegentlichen Konsum (legaler) Kräuter von jeglicher Art des Drogenkonsums,vorallem aber vom staatlich subventionierten Tötungskreislauf legaler Massendrogen verabschiedet hat.
Hallo,
wo meinst du würde ich den Dealer einordnen? Über oder unter dem Konsumenten?
VG
EK
Verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht genau was du von mir wissen willst.
Wenn es sich direkt auf die Rechtsfrage hier bezieht,dann erläutere die Frage doch bitte nochmal so,dass man nicht zwischen ca. 10 Anwortmöglichkeiten wählen muss was hier den Rahmen sprengen würde.
Wenn es sich nicht direkt auf das Thema bezieht kontaktiere mich doch einfach über eine Private Nachricht hier (sollte ja hoffentlich gehen^^) und ich werde dir auch dazu gerne meine Sichtweise darlegen.
Mfg und einen schönen Abend
Hallo,
zur Rechtslage habe ich ja den Link gepostet. Was ich ansonsten davon halte, auch.
VG
Es geht hier NICHT um den Konsum.
Wenn man sich schon Halluzinogene pfeifen wollte,dann doch
bitte andere Stoffe. Es geht darum ob man sich cubensis und
tampanensis bestellen kann um einen sporenabdruck herzustellen
Nein, denn der Import/Besitz/Handel ist strafbar.
und damit in die pilzzucht einzusteigen weil gerade der
cubensis als einer der am leichtesten zu züchtenden
Ständerpilze gilt.
Das wäre das gleiche, als ob man Hanf oder Papaver somniferum im Garten anbaut. Psilocybinhaltige „Dinge“ (egal ob Tabletten, Pflanzen, Pilze oder Gummibären, es kommt nur auf den Inhalt an) sind nicht verkehrsfähig, der Besitz und Handel strafbar. Die Giftigkeit von Pilzen, auch von Stropharia cubensis, ist außerdem natürlicherweise extremen Schwankungen unterworfen, was btw. auch für z.B. den Fliegenpilz gilt. Diese Pilze zu konsumieren ist definitiv wie russisches Roulette.
Auch dir danke für die Antwort - Habe auch inzwischen meine Lösung gefunden: Kulturen auf Mycelstufe dürfte ich zwar legal importieren und auch Sporen ansetzen aber halt keine Fruchtkörper ziehen.