In unserer Wohnung hat sich ca. 2 Jahre nach Einzug folgendes Problem ergeben:
Bisher hatten wir Telefon/Internet über Anbieter Alice gehabt, dies funktionierte problemlos. Hierfür war nur eine vor-Ort-Aktivierung der Telefonbüchse durch den Telekom-Techniker notwendig.
Jetzt funktioniert die Telefonie nicht mehr - der Telekom-Techniker war da und legt sich darauf fest, dass die Verkabelung zwischen Wohnung und Gebäude-Hauptverteiler defekt ist (hat Kurzschluss) und ersetzt werden muss.
Nun zur Klärung der Auftragerteilung und -bezahlung:
- die Wohnungsverwaltung übernimmt nicht, da das Problem nur mich betrifft, und nicht die Gemeinschaft des Gebäudes, und außerdem die Kostenübernahmen wohl gesetzlich und vertraglich in dieser Angelegenheit nicht „eindeutig“ geklärt sei.
- Telekom übernimmt nicht kostenlos, sieht sich als Dienstleister, verantwortet sich nicht für Kabel, die vor >10 Jahren mal gelegt wurden (auch wenn das damals wahrscheinlich die Telekom gewesen ist, die die Kabel gelegt hat… kann man leider nicht beweisen).
- der Vermieter sieht die Telefonangelegenheit als Mietersache, „wenn ich es nicht bezahlen will, dann soll ich es halt sein lassen“.
Wer ist denn nun zuständig? Altes Gebäude, alte Kabel… ich sehe es irgendwie nicht ein, die doch erheblichen Kosten (da diverse Wände / Böden eröffnet werden müssen zur Kabelverlegung in den Keller/Hauptschaltpult) selbst zu tragen, zumal die Voraussetzungen für einen Telefonanschluss heutzutage doch „Grundversorgung“ sind in der Vermietung einer Wohnung, ähnlich wie Wasser, Gas, Strom und Option des Fernsehanschlusses.
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