Legionellen in Eigentümergemeinschaft

Weiß jemand, ob es Urteile darüber gibt, wie die Beprobung in Eigentümergemeinschaften erfolgt, wenn in einer baulich separaten Untereigentümergemeinschaft (eigenes Gebäude, eigener Versorgungsstrang) Wohnungen vermietet sind?

Ich weiß, das in einer WEG eine Legionellenbeprobung zwingend vorgeschrieben ist, wenn auch nur eine einzige Wohnung vermietet ist. Die Kosten sind auf alle Eigentümer umzulegen, wobei über die Aufteilung ein Beschluß gefaßt werden kann. (Die Vermieter sind dann fein raus, weil sie ihre Kosten auf die Mieter abwälz…ehm, umlegen können.)

Wenn nun eine WEG aus drei Gebäuden besteht, wobei sich in einem der drei Gebäude fünf Wohneinheiten befinden von denen zwei vermietet sind und dieses Gebäude rechtlich eine Unter-WEG bildet, kann man dann die Trinkwasserverordnung so auslegen, daß nur diese UWEG beprobt wird?

Hmm warte mal, da hatte ich mal gelesen, dass jeder Wohnblock separt betrachtet würde. Denke das könnte man bei der Legionellenprüfung ebenfalls so sehen.

Aber eigentlich sollte das der WEG-Verwalter wissen wie das bei der Mehrhausanlage geregelt ist.

Suche mal nach Mehrhausanlage Betriebskosten könnte weiter helfen.

Das Betrachtungsobjekt der Trinkwasserverordnung ist nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern die Wasserversorgungsanlage. Insofern wäre erst einmal zu klären, ob sich die fraglichen Objekte eine Trinkwasserversorgungsanlage teilen bzw. welche Objekte sich eine teilen. Bei den Anlagen, bei denen eine gewerbliche (oder öffentliche, aber das spielt hier ja keine Rolle) Nutzung vorliegt (also u.a. Vermietung), muß eine Legionellenprüfung gem. §14b Trinkwasserverordnung durchgeführt werden, bei allen anderen nicht.

Gruß
C.

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