Legionellenschutz

Darf mein Vermieter, einen Legionellenschutz ,ohne mir Bescheid zu geben, einbauen und mir auf die Abrechnung setzten

Ja der Vermieter kann jederzeit - also auch nachträglich - einen Legionellenschutz einbauen ohne den Mieter um Erlaubnis zu fragen.

Die Betriebskosten und Wartungskosten für den Legionellenschutz können umgelegt werden, denn diese Kosten gehören zur Position Wasserversorgung.

Für die Kosten des Einbaues muss der Mieter nichts bezahlen.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Darf mein Vermieter, einen Legionellenschutz ,ohne mir
Bescheid zu geben, einbauen und mir auf die Abrechnung setzten

hallo,

nein,darf er nicht

lisa

Hallo Jürgen,

die Kosten für bauliche und technische Veränderungen jeglicher Art sind Sache des Besitzers.
Er kann nur die Betriebskosten für über die Mieter als Nebenkosten abrechnen - vorausgesetzt es ist im Mietvertrag vereinbart.

Aber ein Entkeimungsgerät gesteht im wesentlichen aus einer UV-Lampe, die ein bischen Strom benötigt. Ab und zu eine Wartung und eine neue Lampe - sofern kommen keine hohen Kosten auf Sie zu.

BG
hardy

Moin!
Ja.
Nun, da der VM das nicht ohne Grund machen wird, dient das auch Ihrer Gesundheit und ist zur Sicherheit des VM notwendig.
Kurz: Ja er darf das nicht nur, er wird es gemußt haben.
Gruß
MK

Darf mein Vermieter einen Legionellenschutz ,ohne mir
Bescheid zu geben, einbauen und mir auf die Abrechnung setzten

Hallo Juergen,

fragen Sie Ihren Vermieter, warum er diesen Legionellenschutz einbauen möchte.
Es gibt hierzu Richtlinien.
Diese einzuhalten ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet und die Kosten hierfür sind von ihm zu tragen. Die jährliche Wartung (Filterwechsel) kann er allerdings in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Auszug:
Der Legionellenschutz ist nur für Anlagen mit Trinkwarmwasser-Speicherinhalt > 400 Liter gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kleinanlagen wie sie 1-2 Familienhäuser haben besteht nur ein sehr geringes Risiko - diese sind von der Bestimmung befreit.

Legionellen sind Bakterien, sie können die Legionärskrankheit hervorrufen. Die Infektion mit Legionellen kann tödlich verlaufen.
Legionellen werden über die Atemwege als Aerosole eingeatmet und breiten sich in der Lunge aus. Das kann passieren beim Duschen, über eine Klimaanlage, Luftbefeuchter oder ähnliches. Die Aufnahme über die Verdauung ist dagegen unproblematisch.
Legionellen vermehren sich in Temperaturbereichen von ca. 25 - 42°C (andere sprechen von 32-42°C). Sie werden bei Temperaturen ab ca. 60°C (bitte nicht darunter) abgetötet.
Trinkwarmwasserspeicher mit der heute typischen Temperatursschichtung (Schichtenspeicher) haben sich in dieser hinsicht als ungünstig erwiesen. Sie benötigen eine sogenannte Legionellenschaltung (thermische Desinfektion). Das bedeudet, dass die Temperatur in diesem Speicher regelmäßig auf über 60°C (65°C) erwärmt werden muß, die Temperatur muß eine gesetzlich vorgegebene Zeit gehalten werden (genaueres ist den aktuellen gesetzlichen Hygenebestimmungen zu entnehmen). Problematisch sind auch Ablagerungen in den Speichern, sie gelten als Nährboden.Auch selten genutzte Rohrleitungen. Sogenannte Tot-Räume in Leitungen sind ebenfalls gute Brutstätten für Legionellen. So achten Hersteller inzwischen vermehrt darauf solche Tot-Räume in Ventilen, wie Absperrventilen, zu vermeiden. Ebenfalls hilfreich sind zirkulierende Leitungen, wobei hier die Zirulation bis zur Zapfstelle reichen sollte und pumpenbetrieben sein sollte. UV-Technik in Leitungen ist auch im Einsatz.

Bei Neuanlagen sind die Bestimmungen zwingend, aber die muß der ausführende Fachbetrieb sowieso einhalten und tut das auch.
Für Bestandsanlagen (Altanlagen) ein paar wichtige Punkte:

* unbenutzte Rohrleitungen (Totleitungen) abtrennen
* desinfizieren mittels: UV-Technik, thermische Desinfektion oder chemische Aufarbeitung
* Zirkulation genau abstimmen
* regelmäßig warten lassen, Wartungsvertrag abschließen
* täglich 1x Mindesttemperatur anfahren und halten (1h)

MfG Petra Kunze

Darf mein Vermieter, einen Legionellenschutz ,ohne mir
Bescheid zu geben, einbauen und mir auf die Abrechnung setzten

Hallo,

steht dieser Legionellenschutz in deinem Mietvertrag? Sollte er nicht dort stehen darf er auch nicht abgerechnet werden.

Gruß

Der Vermieter ist verpflichtet die Dinge zu unternehmen, die dem Schutz der Mieter wie auch der Mietsache dienen. Der Mieter hat solche Maßnahmen zu dulden.