Legitimation eines nicht ehelichen Kindes

Hallo,

die Legitimation oder Ehelichkeitserklärung verleiht einem nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes. Ein Kind legitimieren, können doch immer nur die leiblichen Eltern? Nehmen wir an eine Mutter, mit einem nichtehelichen Kind, dessen leiblicher Vater vom Kind nichts wissen will, heiratet einen anderen Mann. Wird nun der Ehemann, der nicht leiblicher Vater ist, der gesetzliche Vater des Kindes, mit all den Folgen z.B. bezüglich des Erbrechtes? Wie sieht es aus, wenn der leibliche Vater einverstanden ist, dass der jetzige Ehemann die Vaterrolle übernehmen soll, kann der leibliche Vater sozusagen auf seine Vaterrolle verzichten und diese einer anderen Person übertragen z.B. um der Unterhaltszahlung zu entgehen? Wenn ja, nehme ich an, dass eine solche Willenserklärung unwiderruflich ist? Müsste der Ehemann das Kind in diesem Falle adoptieren, auch wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

die Legitimation oder Ehelichkeitserklärung verleiht einem
nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes. Ein Kind
legitimieren, können doch immer nur die leiblichen Eltern?
Nehmen wir an eine Mutter, mit einem nichtehelichen Kind,
dessen leiblicher Vater vom Kind nichts wissen will, heiratet
einen anderen Mann. Wird nun der Ehemann, der nicht leiblicher
Vater ist, der gesetzliche Vater des Kindes, mit all den
Folgen z.B. bezüglich des Erbrechtes?

wenn eine schwangere Frau einen Mann während der Schwangerschaft heiratet, der nicht der biologische Vater ist, wird dieser trotzdem automatisch der (juristische) Vater. Bei meinem Schwager ist das passiert. Er hat eine Frau geschwängert, die beiden haben sich aber noch in der Schwangerschaft getrennt und die Dame hat vor der Bindung einen anderen Mann geheirate. Jetzt hat mein Schwager keinerlei Rechte an seinem Kind. Er darf es nicht besuchen, hat keinerlei Auskunftsrechte gegenüber der Mutter und darf sich öffentlich nicht einmal als Vater des Kindes bezeichnen (hat die Mutter durchgesetzt, als mein Schwager das Kind im Kindergarten besuchen wollte). Der juristische Vater hat als Verheirateter das Sorgerecht für das Kind, das Kind ist ihm gegenüber auch ganz normal erbberechtigt. Der biologische Vater hat dagegen keine Rechte, aber immerhin auch keine Pflichten.

Wie sieht es aus, wenn

der leibliche Vater einverstanden ist, dass der jetzige
Ehemann die Vaterrolle übernehmen soll, kann der leibliche
Vater sozusagen auf seine Vaterrolle verzichten und diese
einer anderen Person übertragen z.B. um der Unterhaltszahlung
zu entgehen? Wenn ja, nehme ich an, dass eine solche
Willenserklärung unwiderruflich ist? Müsste der Ehemann das
Kind in diesem Falle adoptieren, auch wenn er mit der
leiblichen Mutter verheiratet ist?

Ja, die Ehe mit einer Frau begründet nicht automatisch die rechtliche Vaterschaft zu den Kindern der Frau, wenn die zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits geboren sind. Wenn alle einverstanden sind (auch das Kind) ist eine Adoption möglich. Dann verliert der biologische Vater alle Rechte und Pflichten, und sie werden auf den neuen Vater übertragen.

Grüße,

Matt

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Korrektur
Sorry,

Bei meinem Schwager ist das passiert. Er hat eine Frau
geschwängert, die beiden haben sich aber noch in der
Schwangerschaft getrennt und die Dame hat vor der Bindung
einen anderen Mann geheiratet.

Es muss natürlich Entbindung heißen.

Hallo!

die Legitimation oder Ehelichkeitserklärung verleiht einem
nichtehelichen die Rechte eines ehelichen Kindes.

Die Legitimation ist Rechtsgeschichte. Die gibt es schlicht nicht mehr.

Nehmen wir an eine Mutter, mit einem nichtehelichen Kind,
dessen leiblicher Vater vom Kind nichts wissen will, heiratet
einen anderen Mann. Wird nun der Ehemann, der nicht leiblicher
Vater ist, der gesetzliche Vater des Kindes, mit all den
Folgen z.B. bezüglich des Erbrechtes?

Die Heirat der Mutter ändert nichts an der Vaterstellung des Erzeugers. Der neue Ehemann der Mutter hat, rechtlich betrachtet, mit dem Kind rein gar nichts zu tun. Anders, wie schon erwähnt, wenn das Kind während einer bestehenden Ehe geboren wird.

der leibliche Vater einverstanden ist, dass der jetzige
Ehemann die Vaterrolle übernehmen soll, kann der leibliche
Vater sozusagen auf seine Vaterrolle verzichten und diese
einer anderen Person übertragen z.B. um der Unterhaltszahlung
zu entgehen?

Wenn der neue Ehemann gern der Vater des Kindes werden möchte, muss er das Kind, mit Zustimmung des Erzeugers und der Mutter, als Kind annehmen, oder, landläufig gesprochen, adoptieren.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Da stellt sich wieder die Frage, nach welchem Recht du das wissen möchtest.

In Deutschland existiert das Problem nämlich nicht mehr, wie schon geschrieben wurde. In Österreich können uneheliche Kinder auf zwei Arten legitimiert, also ehelich, werden: durch nachträgliche Heirat der (leiblichen) Eltern oder durch Gnadenakt des Bundespräsidenten (im ABGB steht immer noch „Gnadenakt des Landesfürsten“, im Bundes-Verfassungsgesetz ist aber klargestellt, dass der BPräs gemeint ist).

Gruß
Tom

Hallo!

. In Österreich können uneheliche
Kinder auf zwei Arten legitimiert, also ehelich, werden: durch
nachträgliche Heirat der (leiblichen) Eltern oder durch
Gnadenakt des Bundespräsidenten

Gruß
Tom

Hallo Tom,

muss in Österreich die „Leiblichkeit“ der Eltern bei einer Legitimation durch Heirat (vor allem des möglichen Vaters) mittels eines Abstammungsgutachten belegt werden, oder genügt eine schriftliche Erklärung, in der die Heiratenden festhalten, dass die Kinder auch wirklich ihre eigenen sind?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo!

Es muss der Vater auf eine der im Gesetz vorgesehenen Arten feststehen. Am einfachsten ist bei unehelichen Kindern eine formelle Vaterschaftsanerkennung (die natürlich nicht bestritten wurde). Eine einfache schriftliche Erklärung genügt nicht.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

muss in Österreich die „Leiblichkeit“ der Eltern bei einer
Legitimation durch Heirat (vor allem des möglichen Vaters)
mittels eines Abstammungsgutachten belegt werden, oder genügt
eine schriftliche Erklärung, in der die Heiratenden
festhalten, dass die Kinder auch wirklich ihre eigenen sind?

Vielen Dank

Martin Unterholzner