Legitimation uneheliche kinder im 18 jahrhundert

legitimation uneheliche kinder im 18 jahrhundert

kann man dazu irgendwas finden? Am besten irgendwelche Schriften aus dem 18 JH.

Hallo und Grüß Gott,
mit diesem Thema habe ich mich noch kaum beschäftigt. Abgesehen von der Tatsache, dass adelige junge Frauen, die unbeabsichtigt schwanger wurden, nicht selten mit Militärs aus dem niederen Adel verheiratet wurden, die das gerne in Kauf nahmen um so in den höheren Adel aufsteigen zu können.
Eine gute Quelle - in der Du aber ausgiebig wirst suchen müssen - ist folgender Link:

http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/suche/a…

Ich wünsche viel Erfolg
Ich treibe mich hauptsächlich an der napoleonischen Jahrhundertwende herum. Siehe:
ISBN 978-3-86512-076-2 Buch anschauen

Theo Auer

legitimation uneheliche kinder im 18 jahrhundert

kann man dazu irgendwas finden? Am besten irgendwelche
Schriften aus dem 18 JH.

In den Pfarrbüchern werden uneheliche Kinder meist als illegal bezeichnet. Die unehelichen Kinder hatten nicht wirklich einen guten Stand.

Ob es Literatur dazu gibt, habe ich nicht recherchiert. Ich suche meist unter google oder wikipedia und dann in der Staatsbibl. München (BSB-München.de)

legitimation uneheliche kinder im 18 jahrhundert

kann man dazu irgendwas finden? Am besten irgendwelche
Schriften aus dem 18 JH.

legitimation uneheliche kinder im 18 jahrhundert

kann man dazu irgendwas finden? Am besten irgendwelche
Schriften aus dem 18 JH.

Ausgehend von der Annahme, dass mit ihrer Frage die rechtliche Anerkennung von Kindern aus nichtehelichen Beziehungen gemeint ist, so ist folgendes festzuhalten:

Die rechtliche Legitimation nichtehelicher Kinder wurde bis zum Ende des 18. Jahrhunderts über das jeweilige Landes- bzw. Stadtrecht, auf der Basis des seit dem Mittelalter gültigen Recht, abgeleitet aus dem römischen Recht, geregelt.

Primär stand dabei die rechtliche Begründung einer Verwandtschaft, welche
völlig separat zur biologischen behandelt wurde. (Rechtliche und biologische Verwandtschaft wurden ausschließlich durch eine eheliche Geburt konstituiert.)
Ziel war vor allem Regelung der Erbschafts- und Namensrechte.

Die Formen der Legitimation waren:

  • die Anerkennung als ehelich geboren,
    i.d.R.ausschließlich durch den Vater
    sowie stillschweigende z.B.Morgengabskinder),
  • die Adoption,
  • vorwiegen in Adelskreisen praktizierte
    Sonderregelungen für Konkubinatsverhältnisse
    oder Nebenehen.

Eine entscheidende Wendung nahm das Recht nichtehelicher Kinder (wenn auch nur
erstmal für kurze Zeit) durch die französische Revolution und den Code civil,
in dem die Unterscheidung von biologischer und rechtlicher Verwandtschaft aufgehoben war.

Die vergleichbare Rechtsposition wurde in Deutschland erst durch die Reform von 1976 erreicht.

Eine gute Übersicht zur Rechtsentwicklung von Karin Gottschalk: „Niemandes Kind“, ist im Internet abrufbar.

Gruß Oefele

Ich verstehe die Frage leider nicht

legitimation uneheliche kinder im 18 jahrhundert

kann man dazu irgendwas finden? Am besten irgendwelche
Schriften aus dem 18 JH.