Legitimation von Gewalt

Hallo miteinander!

Mich würde eure Meinung zur Frage interessieren, ob Gewalt, von wem auch immer ausgeübt, zu legitimieren ist. Außenminister Fischer sagte ja jüngst, daß Gewalt nur zur Verteidigung der eigenen Unversehrtheit bzw. Freiheit als ultima ratio eingestzt werden dürfe. Im Grundgestz heißte es, daß das Gewaltmonopol liege alleine beim Staate, bzw. dessen Exekutivorganen.
Alles in allem kann ich aber keinen roten Faden entdecken, der die aktuelle Gewaltverteilung rechtfertigen würde. Prügelnde Polizisten sind O.K. aber prügelnde Demonstranten sind Chaoten die hinter Gitter gehören???

Gruß
Tom

Polizisten sind O.K. aber prügelnde Demonstranten sind Chaoten
die hinter Gitter gehören???

Richtig. Gewaltmonopol des Staates. Ein Notwehrrecht gegen einen „prügelnden Polizisten = Staat“ gibt es nicht. Jedenfalls nicht legal. Da bleibt (falls überlebt) nur der übliche Weg über ein Gericht. Zur Ehrenrettung der Polizei. Die letzte systematische - mir bekannte - BRD Polizeibrutalität gab es bei den Demos so in den 70ern. Und da waren die „Prügelbullen“ überwiegend verängstigte und schlecht ausgebildete Bereitschaftspolizisten.

Grüße

Hi!

Zur Ehrenrettung der Polizei.
Die letzte systematische - mir bekannte - BRD
Polizeibrutalität gab es bei den Demos so in den 70ern. Und da
waren die „Prügelbullen“ überwiegend verängstigte und schlecht
ausgebildete Bereitschaftspolizisten.

Ich will hier nicht auf einen Nebenkriegsschauplatz abgleiten, aber systematische Polizeigewalt war kein „Privileg“ der 70er. Mir fallen da z.B. einige 1. Mai Demos in Berlin ein. So wurde 1998 im Spiegel ein Funkspruch veröffentlicht in dem eine zivile Polizeitruppe, die sich unter die Demonstranten gemischt hat, vom Ensatzleiter aufgefordert wurde die bis dahin friedliche Lage eskalieren zu lassen um somit den Bepos und den gefürchteten USK’s die Möglichkeit zum gewaltsamen Vorgehen zu geben.
Innensenator Schönbohm gelangte damals ziemlich in die Kritik.

Meine Hauptfrage bleibt aber: Wer legitimiert den Staat zur Gewaltausübung? Wann ist Gewalt als Mittel des Widerstandes zulässig etc. pp.?

Gruß
Tom

So wie ich das sehe, ist Gewalt nur als Abwehr zu rechtfertigen.
Wenn also z.B. jemand jemand anderen entführt, verprügelt oder ihm sonst Schaden zufügt, hat die Polizei die Berechtigung diese Leute (nur wenn nötig) mit Gewalt davon abzuhalten.
Ansonsten halte ich Gewalt für nicht gerechtfertigt.
Bloß wenn jemand anfängt Gewalt zu missbrauchen, muss es auch jemanden geben, der diesen jemand davon abhält. (In unserem Fall die Polizei.) Würde man ohne Gewalt versuchen, sie aufzuhalten, hätte das wenig Sinn.

Hallo Tom!

Mich würde eure Meinung zur Frage interessieren, ob Gewalt,
von wem auch immer ausgeübt, zu legitimieren ist.

Naja, meiner Meinung nach ist Gewalt ein Zeichen von Schwäche, welches das Unvermögen zu „eleganteren“ Lösungen zeigt. Natürlich mag es Situationen geben, in denen Gewalt zu Zwecken der Abwehr vonnöten ist, und manche Menschen verstehen leider keine andere Sprache, aber grundsätzlich gibt es keine Legitimation. Zumindest keine, die man gelten lassen sollte.

Außenminister Fischer sagte ja jüngst, daß Gewalt nur zur
Verteidigung der eigenen Unversehrtheit bzw. Freiheit als
ultima ratio eingestzt werden dürfe.

Damit hat er nicht ganz Unrecht, aber es ist ja auch nichts Neues, dass die Anwendung von Gewalt, auch zum eigenen Schutz, immer ein Echo verursacht. Es sei denn, man vernichtet seinen Gegner oder nimmt ihm gänzlich die Möglichkeiten zur Gewalt, was nicht möglich ist.

Im Grundgestz heißte es,
daß das Gewaltmonopol liege alleine beim Staate, bzw. dessen
Exekutivorganen.

Also, damit kenne ich mich nicht aus, aber das Wort
„Gewaltmonopol“ finde ich pervers!

Alles in allem kann ich aber keinen roten Faden entdecken, der
die aktuelle Gewaltverteilung rechtfertigen würde. Prügelnde
Polizisten sind O.K. aber prügelnde Demonstranten sind Chaoten
die hinter Gitter gehören???

Das ist natürlich wahr… Die Polizei hat die Aufgabe den Rest der Bevölkerung vor dieser Gewalt zu schützen, kann dies aber in vielen Fällen nur durch Gewalt bewerkstelligen. Soviel ich weiss gibt es da aber auch Einschränkungen. So werden die Diener der Staatsgewalt doch auch ihrerseits überwacht, oder vertue ich mich da? Gibt es nicht die schöne „Dienstaufsicht“, welche u.a. darauf achtet, dass die Polizei ihre Arbeit lediglich auf legalem Wege macht? (Oder schaue ich einfach nur zu viele Filme?)
Dabei ist natürlich die Frage, was es bedeutet: „auf legalem Wege“.

Wie auch immer, auch wenn ich ein Gegner von Gewalt bin wäre ich dennoch froh um jeden Polizisten, der einen mich angreifenden Verrückten stoppt, egal wie.

Jojo

Hallo,

So wie ich das sehe, ist Gewalt nur als Abwehr zu
rechtfertigen.

Das ist richtig.

Bloß wenn jemand anfängt Gewalt zu missbrauchen, muss es auch
jemanden geben, der diesen jemand davon abhält. (In unserem
Fall die Polizei.) Würde man ohne Gewalt versuchen, sie
aufzuhalten, hätte das wenig Sinn.

Im Idealfall sollte das Gewaltmonopol natürlich beim Staat liegen, aber hier (Fischer, 1. Mai-demos, etc.) geht es doch um die Frage was man machen soll wenn der Staat sprich Polizei sein Gewaltmonopol missbraucht - was ja ab und zu mal vorkommt - und solch schöne Sachen wie Dienstaufsicht nichts bringen, da es sich hierbei ja auch um Polizisten handelt.
Natürlich ist es müßig über Einzelfälle zu diskutieren, da jeder weiss das Polizisten auch nur Menschen sind. In solchen Fällen kann man den betreffenden Beamten natürlich anzeigen ( mit sehr geringer Erfolgsaussicht).
Was ist aber wenn der ganze Polizeiapparat mit überzogener Härte
auf eine Bewegung reagiert und man mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht mehr dagegen ankommt?
Der überzeugte Demokrat wartet dann ein paar Jahre, geht zur Wahl und wählt dann eine Partei die eine andere Innen- bzw. Justizpolitik betreibt.
Und alle anderen?

Hi Tom

Im Grundgestz heißte es,
daß das Gewaltmonopol liege alleine beim Staate, bzw. dessen
Exekutivorganen.

Nicht ganz: Im GG gibt es einen netten Paragraphen, der jedem Wiederstand erlaubt, wenn die Grundsätze des Grundgesetzes gebrochen bzw ausser Kraft gesetzt werden und keine andere Abhilfe mehr möglich ist.

Prügelnde
Polizisten sind O.K. aber prügelnde Demonstranten sind Chaoten
die hinter Gitter gehören???

Eigentlich gehören beide hinter Gitter…

Zu deiner Frage: Gewalt legetimieren gegenüber wem oder was? den Gerichten, dem herrschenden moralischen Konsens, dem Gesetz, gegenüber der eigenen Gruppe… Wer Gewalt bewusst als politisches Mittel einsetzt (Also nicht aus Notwehr) handelt immer gegen „das Gesetz“ und immer für seine Überzeugungen. Es gibt da einen Mechanismus zur Selbstermächtigung zur Gewalt.
Und wie ist nun Gewaltanwendung zu beurteilen, die sich gegen „Terrorregieme“ richtet. Die Täter wären woanders Helden oder Freiheitskämpfer, in Land selber Terroristen und Hochverräter.

Die Legitimierung der Gewaltanwendung muss immer vor einem Selber erfolgen. Dabei sollte man aber stets darauf achten,

  1. Das Ziel diese extremen Mittel rechtfertigt.
  2. Es wirklich keine andere Möglichkeit gibt.
    Und wenn die Mehrheit offenkundig anderer Meinung ist als ich selber, dann sollte ich schleunigst meine Position einer strengen Überprüfung unterziehen. meistens hält die eigene Position dann nicht mehr stand (aber nur meistens…).

langes Schreiben, kurzer Sinn:
Wer Gewalt anwendet, sollte sich über die Konsequenzen seines Handelns für sich selbst und für andere bewusst sein.
Wer sich aktiv kämpfend gegen ein Herrschendes System stellt, macht sich in diesem System strafbar. Egal ob dieses System nun in unseren Augen „gut“ oder „schlecht“ ist.

Es bleibt schwierig

Gruss
vom Hobbyphilosophen
Mike

Meine Hauptfrage bleibt aber: Wer legitimiert den Staat zur
Gewaltausübung? Wann ist Gewalt als Mittel des Widerstandes
zulässig etc. pp.?

1.)
niemand und nichts oder alle und alles. wie du es nimmst. der staat steht hier doch als synomym für unsere gesellschaft, also uns alle. und da wir nun mal in diese gesellschaft reingeboren (oder wer älter als 51 ist, reingelebt) wurden und uns mit ihr arrangiert haben, legitimieren wir sie.
das wird so lange so bleiben, bis es eine volksmasse gibt, die mit der geltenden staatsordnung nicht mehr zufrieden ist und durch ihre macht die gesellschaftlichen zustände dieses staates verändert. das hat es im letzten jahrhundert in der deutschen geschichte gleich dreimal gegeben.

2.)
die zweite frage ist zu allgemein gestellt. grundsätzlich ist kein widerstand gegen staatliche gewalt zulässig, ausser die staatliche gewalt ist nicht durch gremien, die sich auf die menschenrechtscharta berufen, legitimiert, es sich also um staaten handelt, die menschenrechtsverletzend handeln.
aber du solltest dir vielleicht eher die frage stellen: macht gewaltsamer widerstand sinn? gandhi und der abgesang der ddr sprechen eine andere sprache.