Hallo,
sowas hängt immer vom jeweiligen Landesrecht und den Gründen für die Maßnahme ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Grundsätzlich sollte man bei solcherart Vorfällen Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen und Aufklärung über die Rechtsgrundlagen verlangen. Um den Widerspruch auszuformulieren, sollte man sich aber von einem Verwaltungsrechtler beraten lassen, denn es ist so einfach nicht.
Nebenher könnte bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit - da es sich anscheinend um verschlossenes umfriedetes Besitztum handelt - Strafanzeige und Strafantrag gegen die Behörde wegen Hausfriedensbruch gestellt werden. Bei rechtswidrigem Behördenhandeln wird natürlich der entstandene Schaden ersetzt.
Gruss
Iru