ich hab in den nächsten Tagen einen Notartermin für die Beurkundung eines Hausverkaufs. Ich möge bitte zur Legitimierung einen gültigen Personalausweis mitbringen, hieß es in dem Schreiben vom Notar. Ist es selbstverständlich, daß das mit einem gültigen Reisepass auch möglich ist? Oder muß ich außer dem Reisepass dann eine Meldebescheinigung beibringen?
Klar, morgen kann ich den Notar anrufen. Aber heute wird mir bestimmt schon bei w-w-w geholfen…
wenn man einen RP besitzt, dann braucht man keinen Personalausweis (so steht es im Personalausweisgesetz). Und da kann auch ein Notar nichts dran machen. Da der RP aber keinen Wohnsitz beinhaltet, sollte man noch eine Meldebescheinigung vorlegen können.
Da der RP aber keinen
Wohnsitz beinhaltet, sollte man noch eine Meldebescheinigung
vorlegen können.
Hallo Iru,
ich war mal einige Zeit personalausweislos. Meine persönliche Erfahrung mit 2 Notaren, die mich nicht kannten, war, dass denen der Reisepass ohne Meldebescheinigung ausreichte. Notare, die mich persönlich kennen, wollen oft kein Dokument sehen. Die schreiben anstatt „ausgewiesen durch“, „persönlich bekannt“.
Bei der Kfz-Zulassung hat der Reisepass der Behörde übrigens nicht gereicht. Die wollten zusätzlich eine Meldebescheinigung.
Grüße
Ulf