Hallo Wissende,
seit einiger Zeit sind das Land Baden-Württemberg und das Haus Baden dabei, das Eigentum des Markgrafen aufzutrennen in Privatbesitz des Hauses Baden und das des öffentl. Eigentums, das der Marktgraf in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt beschaffte und das nun an den Rechtsnachfolger Baden-Württemberg übergehen soll.
Ist ein derartiger Eigentumsübertrag auch vorgenommen worden, als das Lehenswesen abgeschafft wurde? Bekanntlich haben die Herrscher des Mittelalters ihren Vasallen (später Lehensmännern) Ländereien übergeben, die Vasallen bzw. Lehensnehmer hatten dafür Pflichten wie Abgaben, Fron- und Kriegsdienste übernommen. Später wurden Rechte und Pflichten vererbbar und irgendwann gab es keinen Kaiser und König mehr, die Lehensleute sassen auf Ihren Ländereien und hatten anscheinend nur noch Rechte, aber keine Pflichten mehr (nunja, fürs Kriegsspielen waren die ehemaligen Lehensherrn bis in die Neuzeit immer noch zu haben!).
Fragen: Haben die stets klammen Rechtsnachfolger der Kaiser und Könige (hier: Deutschland bzw. die deutschen Bundesländer) die Ländereien den Lehensmännern ohne Ausgleichszahlungen oder Enteignungen überlassen?
Wenn ich es richtig weiß, fielen in England die Ländereien an die Krone oder die Landlords, also die Lehensgeber, zurück, was dazu führte, dass heute noch ein Bauherr in der Regel den Baugrund pachtet und nicht kauft.
Wie war es in Frankreich?
Neugierig auf Eure Antworten!
Wolfgang D.