Hallo
es geht um folgenden Sachverhalt: Ein Bekannter möchte die
Bank seines Vaters auf Erbminderung verklagen
bitte bitte nicht „auf“ sondern „wegen“… so klingts wie eine Aufforderung an die Bank das Erbe zu vermindern 
, weil dessen
Vater einen, wie er sagt, ziemlich grossen Geldbetrag mit
Lehmann Zertifikaten verzockt hat.
Ich habe im Internet
recherchiert und ein Urteil gefunden
BGH 27.09.2011 XI ZR 178/10, wonach BGH Schadenersatzklagen
von Anlegern ablehnt.
Ich geh mal davon aus, dass der Vater wenigstens schon verstorben ist?
Jedenfalls kann nur der Anleger selbst der geschädigte einer Falschberatung sein, so denn falsch überhaupt beraten wurde.
Dafür das Lehman pleite ging ist per se nämlich keine Falschberatung, nichts anderes sagt das von dir genannte Urteil.
Dies schliesst nicht aus, dass falsch beraten wurde… aber Klagen kann nur der falsch beraten wurde.
Nun ist mein Bekannter ja kein Anleger,
sondern sein Vater.
Der Erbe erbt ja auch nicht was vorher da war sondern nur das was zum Zeitpunkt des Todes vorhanden ist.
Es ist ein wenig so als würde er den Vater dafür haftbar machen wollen dass dieser mit seinem Geld macht was er für richtig hält.
Was nun wenn sein Vater zu Lebzeiten beschlossen hätte täglich die Puppen tanzen zu lassen? Was wenn er das Vermögen dem WWF vermacht hätte?
Er sagt, die Bank habe die Erbmasse
gemindert.
Die Erbmasse entsteht erst zum Zeitpunkt des Todes… vorher ist es Vermögen des Erblassers. Wie da die Erbmasse gemindert worden sein soll ist mir schleierhaft.
Im Prinzip hat er Recht,
Hat er im Prinzip nicht, auch wenn es ärgerlich ist wenn Geld irgendwem - und hier ist es DEM VATER - verloren geht.
wer hat Erfahrung mit
solchen Angelegenheiten und kann Auskünfte geben, die ich
meinem Bekannten dann weiter geben kann?
Er kann ja mal nen Rechtsanwalt bemühen und die Erstberatung auch bezahlen. Wenn es ein guter Anwalt ist, wird der ihn drauf hinweisen, dass er völlig falsche Vorstellungen hat.
Gruss HighQ