Lehmann Geldbetrag Erbe Bekannter

Hallo guten Tag,

es geht um folgenden Sachverhalt: Ein Bekannter möchte die Bank seines Vaters auf Erbminderung verklagen, weil dessen Vater einen, wie er sagt, ziemlich grossen Geldbetrag mit Lehmann Zertifikaten verzockt hat. Ich habe im Internet recherchiert und ein Urteil gefunden
BGH 27.09.2011 XI ZR 178/10, wonach BGH Schadenersatzklagen von Anlegern ablehnt. Nun ist mein Bekannter ja kein Anleger, sondern sein Vater. Er sagt, die Bank habe die Erbmasse gemindert. Im Prinzip hat er Recht, wer hat Erfahrung mit solchen Angelegenheiten und kann Auskünfte geben, die ich meinem Bekannten dann weiter geben kann?

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt: Ein Bekannter möchte die
Bank seines Vaters auf Erbminderung verklagen, weil dessen
Vater einen, wie er sagt, ziemlich grossen Geldbetrag mit
Lehmann Zertifikaten verzockt hat. Ich habe im Internet
recherchiert und ein Urteil gefunden
BGH 27.09.2011 XI ZR 178/10, wonach BGH Schadenersatzklagen
von Anlegern ablehnt.

Nun ist mein Bekannter ja kein Anleger,
sondern sein Vater.

ich dachte, dein Bekannter wäre der Enkel des Erblassers (Anlegers).
Ich bin zwar kein Jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass Schadenersatzklagen von direkt Betroffenen abgelehnt, aber von indirekt Betroffenen nicht abgelehnt werden.

Er sagt, die Bank habe die Erbmasse
gemindert. Im Prinzip hat er Recht,

Wenn er das so sieht, sollte er auch mal prüfen, ob der Erblasser z.B. irgendwann einmal Geld in einer Spielbank oder durch Immobilien verloren hat oder ihm eine höhere Rendite entgangen ist, weil er sein Geld auf ein Sparbuch angelegt hatte.
Dafür gibt es bestimmt auch noch Schadenersatz. :wink:

Gruß
Pontius

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo

es geht um folgenden Sachverhalt: Ein Bekannter möchte die
Bank seines Vaters auf Erbminderung verklagen

bitte bitte nicht „auf“ sondern „wegen“… so klingts wie eine Aufforderung an die Bank das Erbe zu vermindern :wink:

, weil dessen
Vater einen, wie er sagt, ziemlich grossen Geldbetrag mit
Lehmann Zertifikaten verzockt hat.

Ich habe im Internet
recherchiert und ein Urteil gefunden
BGH 27.09.2011 XI ZR 178/10, wonach BGH Schadenersatzklagen
von Anlegern ablehnt.

Ich geh mal davon aus, dass der Vater wenigstens schon verstorben ist?

Jedenfalls kann nur der Anleger selbst der geschädigte einer Falschberatung sein, so denn falsch überhaupt beraten wurde.
Dafür das Lehman pleite ging ist per se nämlich keine Falschberatung, nichts anderes sagt das von dir genannte Urteil.
Dies schliesst nicht aus, dass falsch beraten wurde… aber Klagen kann nur der falsch beraten wurde.

Nun ist mein Bekannter ja kein Anleger,
sondern sein Vater.

Der Erbe erbt ja auch nicht was vorher da war sondern nur das was zum Zeitpunkt des Todes vorhanden ist.
Es ist ein wenig so als würde er den Vater dafür haftbar machen wollen dass dieser mit seinem Geld macht was er für richtig hält.
Was nun wenn sein Vater zu Lebzeiten beschlossen hätte täglich die Puppen tanzen zu lassen? Was wenn er das Vermögen dem WWF vermacht hätte?

Er sagt, die Bank habe die Erbmasse
gemindert.

Die Erbmasse entsteht erst zum Zeitpunkt des Todes… vorher ist es Vermögen des Erblassers. Wie da die Erbmasse gemindert worden sein soll ist mir schleierhaft.

Im Prinzip hat er Recht,

Hat er im Prinzip nicht, auch wenn es ärgerlich ist wenn Geld irgendwem - und hier ist es DEM VATER - verloren geht.

wer hat Erfahrung mit
solchen Angelegenheiten und kann Auskünfte geben, die ich
meinem Bekannten dann weiter geben kann?

Er kann ja mal nen Rechtsanwalt bemühen und die Erstberatung auch bezahlen. Wenn es ein guter Anwalt ist, wird der ihn drauf hinweisen, dass er völlig falsche Vorstellungen hat.

Gruss HighQ

Danke
Hallo guten Tag,

dankeschön für die Antworten, das klingt alles nicht so gut.

Mit freundlichem Gruss

Christiane