Lehramt/BaföG

Hallo,
keine Ahnung ob das Thema hier richtig ist.
Nehmen wir an jemand studiert in NRW auf Lehramt bis Klasse 10.
Wenn er dieses Studium abgeschlossen hat (incl. Staatsprüfungen, Examen usw.), kann er sich dann später mal in ALLE ANDEREN DEUTSCHEN BUNDESLÄNDER versetzen lassen, oder braucht man da Zusatzprüfungen oder so was? Wird mal als Beamter oder Angestellter eingestellt?
Bisher hat derjenige BaföG bekommen, aufgrund geänderter Familienverhältnisse, ein Familienmitglied ist ausgezogen) muss man nun einen Teil des BaföGs wieder zurückzahlen und zwar angeblich auf einmal. 300 Euro wurden schon „zusammengeliegen“ die anderen 300 Euro-mal sehen.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, wäre schön.
Grüße
Marie

Hallo Marie,

kann er sich dann später mal in
ALLE ANDEREN DEUTSCHEN BUNDESLÄNDER versetzen lassen,oder
braucht man da Zusatzprüfungen oder so was?

Nicht alle Bundesländer erkennen ihre Staatsexamen untereinander an.
Von Zusatzprüfungen weiß nichts

Wird mal als Beamter oder Angestellter eingestellt?

Das kommt auch auf das Bundesland an. Es wird ja auch darüber diskutiert, Das Beamtentum bei Lehrern abzuschaffen.
Zu den Bafög-fragen gehmal auf diese Seite
http://www.bafoeg.bmbf.de/

Gruß
Pit

Hallo!

Nicht alle Bundesländer erkennen ihre Staatsexamen
untereinander an.
Von Zusatzprüfungen weiß nichts

Gibt es manchmal, aber das sagen einem die zuständigen Ämter, die für das Anerkennungsverfahren zuständig sind. Lässt sich vorher pauschal nicht sagen, hängt auch mit den Fächern zusammen. Ein Anerkennungsverfahren wird mit der Bewerbung eingeleitet, wenn man das Staatsexamen nicht im entsprechenden Bundesland gemacht hat. Ich vermute, dass die Ausgangsposterin noch im Studium ist und sich Gedanken übers Referendariat macht. Auch hier ist ein Anerkennungsverfahren des 1. StEx notwendig, wenn Bundesland des Examens und Bundesland zur Ableistung des Refs nicht identisch sind. Sachsen zum Beispiel schrieb mir neulich „Gewöhnlich erkennen wir das 1.Staatsexamen aus Bayern an.“ Das „gewöhnlich“ heißt damit sicherlich, dass immer eine Überprüfung der Prüfungsordnung stattfindet.

Grüße!

Grüße!