Hallo,
ich würde gerne „Lehramt für Sonderpädagogik“ studieren.
Das alles wäre nicht so kompliziert, wenn ich Abitur hätte.
Ich habe aber durch meine Ausbildung zur Erzieherin nur die Fachhochschulreife
erworben (plus ein Jahr Berufserfahrung).
Nun ist die Frage, ob das trotzdem geht. Die Studienberatung der Universitäten
Hannover und Oldenburg haben mir nicht eindeutig geantwortet.
Auf der Homepage der Uni Oldenburg fand ich folgenden Text:
„…Eine Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studiengänge hat, wer eine
andere vom Fachministerium als gleichwertig festgestellte abgeschlossene
Vorbildung besitzt. Als gleichwertig abgeschlossene Vorbildung wurde vom
Ministerium bereits der Bildungsgang zur/zum „Staatlich anerkannten
Erzieherin/Erzieher“ anerkannt.
Bei den anerkannten beruflichen Vorbildungen handelt es sich in der Regel um
Weiterbildungen an zweijährigen Fachschulen im Vollzeitunterricht, die als
Voraussetzung eine berufliche Erstausbildung oder bei bestimmten Fach-
richtungen ersatzweise eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren
fordern.
Mit einer oder mehreren beruflichen Erstausbildungen ist ein Hochschulstudium
nicht möglich…“
Auf der Homepage der Uni Hannover fand ich einen Gesetzestext §18 Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz)
Inhaltlich stimmt das mit dem oben geschriebenen überein.
Jetzt wüsste ich gerne, ob ich mit meiner Ausbildung den oben genannten
Studiengang studieren kann.
Warum antwortet mir die Studienberatung nicht konkret?
Kann mir hier jemand weiterhelfen???
Würde mich riesig darüber freuen!
Gruß
Tato
PS: Sorry für den langen Beitrag.