vielleicht könnt ihr mir ja wieder helfen (wäre nett).
Also, ich weiss, dass man normalerweise eine Lehrbefähigung (heisst das so?) in 2 Fächern haben muss um an einer öffentlichen Schule (in Deutschland) unterrichten zu können.
Allerdings studiere ich in Großbritannien (aus familiären Gründen) und will auch hier mein Lehramtsstudium (Schwerpunkt auf 3. bis 9. Klasse, Spezialfach Mathe) abschließen. Damit habe ich aber nur ein Fach (für die 7-9. Klasse) und darf die 3.-6. Klasse an Grundschulen als allg. Klassenlehrerin unterrichten. (Eigentlich hab ich, glaube ich, ne Lehrbefähigung für alle Alterstufen, nur halt keine Erfahrung.)
Momentan mache ich einen B.A. in Geschichte (was mir eigentlich erlaubt auch Geschichte bis zur 9. oder höher zu unterrichten, liegt aber in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Schule und meiner eigenen Befähigung).
Ausserdem will ich noch mein Zertifikat für DaF beim Goethe-Institut machen.
Nun meine Fragen: Reicht das aus um in Deutschland unterrichten zu dürfen? Oder fliege ich automatisch raus, weil ich Geschichte nicht auch auf Lehramt studiert habe? Wird das Zertifikat an öffentlichen Schulen anerkannt, oder nur an Sprachschulen?
Wäre schön, wenn jemand darüber Bescheid wüsste und mir ein bissl helfen könnte.
weiß nicht, ob’s dir weiterhilft: ich studiere Germanistik und Anglistik ebenfalls im Bachelor. Kombiniert mit einem Masterstudium in Erziehungswissenschaften wird das dann mit dem ersten Staatsexamen für Lehramt gleichgesetzt.
weiß nicht, ob’s dir weiterhilft: ich studiere Germanistik und
Anglistik ebenfalls im Bachelor. Kombiniert mit einem
Masterstudium in Erziehungswissenschaften wird das dann mit
dem ersten Staatsexamen für Lehramt gleichgesetzt.
Naja, ein Lichtblick ist das ja schon mal. Vielen Dank. *lächel*
Obwohl ich nach dem „Referendariat“ (NQT year) erst wieder nach Deutschland wollte (weil ich das hier machen muss). Somit also wohl die Anerkennung fürs 2. Staatsexamen bräuchte.
Aber dennoch vielen Dank. Ist zumindest ein Ansatzpunkt.
Kel
Wie der Titel schon sagt, ist es bzw. wird es in Deinem Fall wohl etwas kompliziert. Beispiel aus der Praxis: Habe in NRW Lehramt studiert (1. Staatsexamen) und auch mein Referendariat absolviert (2. Staatsexamen). Habe dann in BaWü angefragt, ob ich denn im Ländle so’n bißchen 'rumlehrern darf und erhielt als Antwort, daß ich hinsichtlich des 1. Staatsexamens nach genauer Prüfung vermutlich noch den einen oder anderen Schein würde nachmachen müssen und mir das 2. Staatsexamen übers Klo nageln könnte, denn die Lehrerausbildung müßte ich auf jeden Fall noch einmal machen. Fazit: Schreib das jeweilige Kultusministerium des Bundeslandes an, in dem Du Lehrer sein möchtest (Kultus ist noch ?!? [wird die KMK nicht aufgelöst???] Ländersache) und erfrage dort die anhand Deiner Studienabschlüsse gegebenen Möglichkeiten.