Hallo,
ich habe leider eine Menge Fragen und hoffe, dass die eine oder andere beantwortet werden kann.
Ich bin als freiberufliche Designerin über die KSK versichert.
Nun wollte ich an einer staatlichen Schule demnächst eine Grafik-AG anbieten.
Ich dürfte allerdings nur über einen Gewerbeschein Rechnungen ausstellen oder die Tätigkeit über einen Minijob ausführen. Damit soll vermutlich vermieden werden, dass es sich um eine versicherungspflichtige Scheinselbständigkeit handelt.
Laut Krankenkasseninfo sind jedoch nicht die formalen Merkmale, sondern die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend für den Status Arbeitnehmer oder Selbständiger.(z.B. weisungsgebunden, an den Ort und die Arbeitsmittel des Auftraggebers gebunden)
Damit wäre man mit einem Gewerbeschein ja dann auch nicht raus, oder?
Abgesehen davon… kann man als Freiberufler (Künstler) überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Wenn ja, fliegt man dann aus der KSK, wenn die Einkünfte aus der Lehrtätigkeit die aus der restlichen Selbständigkeit übersteigen?
Und kennt jemand den „Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit“ der Deutschen Rentenversicherung?
Unter „Dozenten/Lehrbeauftragte“ wird da nämlich zwischen angestellten Lehrern, freiberuflern und einer dritten Gruppe unterschieden, die nicht rentenversicherungspflichtig ist. Auf wen trifft die Versicherungsfreiheit zu?
Sorry für die vielen Fragen,
vielen Dank schon mal
Hariki