Hallo MP TEchnau!
Wie gebe ich meinen Lehrauftrag in meine Steuererklärung ein? bzw. unter welchem Konto muß ich den Lehrauftrag buchen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Steffen Emrich
Hallo MP TEchnau!
Wie gebe ich meinen Lehrauftrag in meine Steuererklärung ein? bzw. unter welchem Konto muß ich den Lehrauftrag buchen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Steffen Emrich
Hi Steffen
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
Gegenrechnen kannst du soweit vom auftraggeber nicht gesondert vergütet die anfahrtskosten, alle eingekauften materialien, alle besuchten seminare und und und …
lehrauftragseinnahmen sind meist umsatzsteuerfrei - das sagt dir aber dein auftraggeber - im buchungssystem würden die unter umsatzsteuerfreie einnahmen gebucht werden (Erlöse)
Gruß
MP
Super vielen Dank MP,
das hilft weiter. Ich habe mich nochmal vergewissert. Die Uni hat keine Umsatzsteuer veranschlagt.
Ich werde das GAnze also unter umsatzsteuerfreie einnahmen buchen.
Grüße,
Steffen
Hallo,
ein(e) Lehrbeauftragte® ist nach § 4 Nr. 21b Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, da er/sie mit seinen Leistungen die Studierenden auf den Beruf und zugleich auf eine Prüfung an der Hochschule ordnungsgemäß vorbereitet.
Das habe ich beim Googlen auf mehreren Hochschulseiten gefunden, aber ich übernehme keine Gewähr!
Schöne Grüße,
Ned