ich habe fürs vergangene Semester einen Lehrauftrag an der Uni gehabt. Jetzt heißt es plötzlich, es hätte Beschwerden gegeben, weil ich „nur“ das 1.Staatsexamen (Lehramt BBS) habe. Begründung: Es seih nicht erlaubt, bwz. würde nicht gerne gesehen etc…
Ist das so? Wer hat Erfahrungen? Ist das irgendwo schriftlich geregelt oder sind dies nur allgemeine nicht schriftliche Konventionen?
es mag sein, daß es irgendwo schriftlich geregelt ist, wer welchen Lehrauftrag haben darf, aber meiner Erfahrung nach hängt es zu einem nicht geringen Teil davon ab, was der Prof haben will bzw. was er bei der Verwaltung durchsetzen kann (oder will).
Es gab schon Leute mit FH-Diplom, die Lehrauftträge hatten, auch wenn ‚liebe‘ Kollegen gestänkert und die Verwaltung Bedenken geäußert haben.