Hallo,
Zu Semesterbeginn wurde von der Universität ein Lehrauftrag erteilt, in dem auch das Honorar pro Einzelstunde mitgeteilt wurde. Mitten im Semester bekommt der Lehrbeauftragte einen Brief, dass das Honorar leider um ein Drittel nach unten korrigiert werden muss, da das höhere Entgelt nicht im verabschiedeten Haushaltsplan festgelegt war, und dass auf Grund der Haushaltssituation darum gebeten wird, der Abrechnung den niedrigeren Betrag zu Grunde zu legen.
Selbst mit der höheren Summe ist der Lehrauftrag gerade noch so machbar, bei noch 1/3 weniger ist es ein Verlustgeschäft. Die Haushaltssituation des Lehrbeauftragten ist ebenfalls dramatisch. Ausserdem kann er andere (und lukrativere) Aufträge für die Zeit der Seminare und der Vorbereitung nicht annehmen.
Meine Ideen für Lösungsmöglichkeiten *brainstorm*:
- Semester zuende bringen, niedrigeres Honorar in Rechnung stellen, Uni als Auftraggeber absägen (das steht aus verschiedenen anderen Gründen sowieso schon zur Diskussion)
- Semester zuende bringen, Honorar aus dem Lehrauftrag in Rechnung stellen, mit niedrigerer oder verspäteter Zahlung oder mit nervigem Schriftwechsel rechnen
- Einspruch einlegen, Weiterführen des Seminars von Zusage des im Lehrauftrag festgelegten Honorars abhängig machen (arme Studenten, denen nach 1,5 Semestern nur noch wenige Wochen zum Schein fehlen)
- Einspruch einlegen, für die Zeit bis zu der Mitteilung höheres, für den Rest niedrigeres Honorar in Aussicht stellen.
Mehr fällt mir momentan nicht ein. Habt Ihr noch Ideen? Welche wäre am besten machbar?
Hat jemand eine Ahnung, ob es dazu rechtliche Festlegungen gibt? Oder ist das alles nur Verhandlungsfrage?
Viele Grüsse
Regenfrau