Wenn ich ein Lehrbuch für eine Software schreiben möchte, die Software an sich aber markenrechtlich geschützt ist, reicht es dann, dass ich dies bei Nennung des Namens der Software anmerke? Oder muss ich den Softwarehersteller, also Markenrechtinhaber, vorher um Erlaubnis fragen?
Hallo!
Das weiß ich leider nicht genau, aber wenn Sie vorher fragen, sind Sie immer auf der sichereren Seite.
Viel Erfolg.
hallo frank,
danke für deine anfrage! ich bin leider nicht im sachbuchbereich heimisch, ich bin autorin und lektorin im belletristik-bereich - deshalb muss ich dich leider bitten, deine frage noch einmal an einen sachbuchexperten zu richten.
ich hätte dir sehr gern weitergeholfen. sorry. =(
liebe grüße, antje wagner (www.wagnerantje.de)
Namentlich sollte das kein Problem sein, solange due die Marke dabei nicht „ausnutzt“. Aber mal anders… wieso fragst du den Hersteller nciht einfach? Vielleicht unterstützt er dich sogar…
Hallo Frank,
der nachfolgende Link beantwortet deine Frage.
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/23.html
Gruß
Formator
Hallo Sunshine2005,
vielen Dank, aber bei einem so großen Laden wie SAP eine rechtsverbindliche Aussage zu erhalten ist wahrscheinlich ähnlich schwer, wie das eigentliche Verfassen des Buchs.
Gruß
Frank
Hallo Formator,
vielen Dank. Das ist doch mal ein nützlicher Link!
Gruß
Frank
Ich würde da auf Nummer Sicher gehen und schriftlich anfragen! Möglicherweise endet das sogar in einem Vertragsverhältnis…
Viel Erfolg!
oje, tut mir leid… ich wünsch Dir aber viel Glück! Es weiß bestimmt jemand ganz gewiss!