Lehre - Arbeitslos - Weiterbildung - Arbeitslos?

Hallo liebe leute,

ich bin selber noch 20 jahre jung…
habe eine 2 jährige lehre (VK im EH) hinter mir, in der ich mir mal nen wirbel verdreht hatte, somit wurde ich untersucht und es wurde festgestellt, das ich nichtmehr kann wie ich soll! habe die lehre noch zu ende gebracht und mit gut bestanden. da ich aber nicht lange genug gearbeitet habe, habe ich ja nun kein recht auf die BUR, oder?
habe somit vom arbeitsamt eine „umschulung“ bzw. jetzt die sogenannte weiterbildungsmaßnahme bekommen da, die die jetzt aber ausläuft und keine aussicht auf einen job besteht den ich auch ausführen kann, sehe ich schwarz… wie oben gesagt, noch nie „richtig“ geld verdient und somit ein arbeitslosengeld was gerade so reicht um einen monat zu überstehen!

was kann ich da tun? da ja die BUR nicht anerkannt wird

P.S.: die wirbelverdrehung und die damit verbundenen schmerzen wurde nicht als arbeitsunfall gewertet!
falls ihr was wisst oder noch fragen zu mir habt, dann stellt sie bitte!

danke und liebe grüße

hast du denn Zivildienst/Wehrdienst schon hinter dir?

wenn nicht würde ich das erstmal in Angriff nehmen, weil wenn du dich danach Arbeitslos meldest bekommst du immerhin ca. EUR 750,- monatlich und innerhalb diesen Jahres kannst du dich dann umorientieren und eine Bürotätigkeit suchen (PC, Multimedia, Designer, Internet)

Hallo Collinz,

danke für deine schnelle antwort. ich bin ausgemustert aufgrund meines jetzigen rückenschadens! und ne multimedia weiterbildung mache ich ja gerade noch… nur permanent sitzen is nich drinne

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P.S.: die wirbelverdrehung und die damit verbundenen schmerzen
wurde nicht als arbeitsunfall gewertet!

Hallo Sebastian,
die einzige Chance ist die Beeinträchtigung gegen die BG als Betriebsunfall duchzubringen. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsrente wirst du keinen Cent sehen (letzten 5 Jahre mind 36 Pflichtbeiträge).

Haben deine Elterne eine private Rechtschutzversicherung? Die würden eventuell die Streitkosten übernehmen, wenigstens der Versuch ist es Wert.

Zum anderen würde mich mal interessieren, warum die Umschulung keinen Erfolg bringt.

Gruß
Martin

Hallo Sebastian,
die einzige Chance ist die Beeinträchtigung gegen die BG als
Betriebsunfall duchzubringen. Im Rahmen der
Berufsunfähigkeitsrente wirst du keinen Cent sehen (letzten 5
Jahre mind 36 Pflichtbeiträge).

Hallo!

Es wäre natürlich nicht schlecht, wenn es als Arbeitsunfall anerkannt werden würden. Aber dass es keinen Anspruch auf BU-Rente gibt, kann so nicht gesagt werden. Hier ist § 53 SGB VI zu beachten. Es gibt nämlich neben der „normalen“ Möglichkeit, die Wartezeit zu erfüllen auch noch eine vorzeitige Wartezeiterfüllung!

Es sind dann nicht die „3 in 5“ nötig. Ausreichend ist es dann bereits, wenn du in den letzten 2 Jahren vor dem Unfall bzw. dem Eintritt der BU mindestens 1 Jahr an Pflichtbeiträgen hast.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,
vielen dank für den tipp, werde mir das mal durchlesen mit dem § 53 SGB VI - aber da gleich mal was anderes, wo beantragt man soetwas?
ich weiß nur das man als BU zählt, wenn man nur noch unter 50% der Leistung in dem job bringen kann, was ein anderer „gesunder“ leisten kann

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