Ich habe eine Tochter 18 Jahre alt, die in eine Lehre angefangen hatte, diese dann aufgehört hat. Dann die zweite Lehre angefangen hat und nun seit 3 Wochen einen Freund hat. Nun hat sie gestern diese zweite Lehre gekündigt und hat heute ihre Sachen gepackt, da sie zum Freund zieht. Angeblich habe sie am Wohnort vom Freund eine neue Lehre und wollte nun BAB beantragen. Wie sieht es denn damit aus? Bekommt sie sowas denn?
hallo maria. also sie kann grundsätzlich bab beantragen, jedoch werden dann deine finanzverhältnisse von vor zwei jahren geprüft. falls du aktuell alg2 bekommst gibt es sonderregelungen, dass du nicht für sie aufkommen musst. ansonsten bist du bis zu ihrem 25. lebensjahr, oder bis sie eine lehre abgeschlossen hat unterhaltpflichtig. und wenn sie miot ihrem freund zusammen zieht und der ein gutes einkommen hat, kann es auch sein, dass dieser in die berechnung mit einbezogen wird. ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. wenn du noch fragen hast, dann frag ruhig, ich weiß aber auch nicht so viel über die gesetze.
lg carolin