angenommen ein Ehepaar lebt in einer 75 qm großen Wohnung. 1
Wohnzimmer und 1 Arbeitszimmer welches per Hochbett auch als
Schlafzimmer genutzt wird (+Küche/Bad). Ein separates Schlafzimmer
gibt es nicht. Der eingebaute Kleiderschrank befindet sich im
Wohnzimmer.
Das Arbeitszimmer ist ca. 25 qm groß wovon nur 18 qm steuerlich
geltend gemacht wurden weil das Zimmer ja auch zu schlafzwecken
dient (Hochbett, fest mit dem Gebäude verbunden, über Leiter erreichbar).
Das Finanzamt streicht nun die angesetzten Werbungskosten mit der
Begründung, dass das Arbeitszimmer nicht ausreichend vom Wohnraum
getrennt ist. Nun ist es aber so, dass einer der Eheleute Lehrer ist
und definitiv viel Platz zum arbeiten braucht weil in der Schule kein
Platz zum arbeiten ist. Fotos könnte ich dem Finanzamt auch nicht
mehr liefern, da wir nun schon nicht mehr in der Wohnung leben.
Wie kann argumentiert werden, dass das Finanzamt doch die Kosten
berücksichtigt?
Ich sehe da zwar verschiedene Urteile, aber nichts
Eindeutiges.
tja, so ist das steuerrecht. wenns nicht so wäre, dann wären viele arbeitslos…
Nicht jeder hat Zeit und Lust, wegen ein paar Euro einen
Rechtsstreit zu führen…
nein, wg. ein paar euro nicht, aber evtl. wegen 1.250,00 x 30%.
und einen einspruch zu führen würde ich jetzt nicht als rechtsstreit bezeichnen. aber manch ein gemüt ist sicher so zart besaitet, dass die verfassung eines einspruches und das bange warten auf die rückmeldung schlaflose nächte bereitet.
dann würde ich aber wegen der „paar euro“ auch die finger davon lassen…