Lehrer: Aufsichtspflicht und Haftung

Hallo,

Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ein Lehrer seine Klasse unbeaufsichtigt lässt (z.B. vor die Türe schickt, um einzelne Schüler mündlich zu prüfen)?

Haftet er in diesem Fall unbegrenzt privat fuer jeden Unfug, den die Schüler anstellen?

Würde die Krankenkasse zahlen, wenn ein Schüler sich während dieser Zeit verletzt (z.B. die Treppe hinunterfällt oder sich mit einem anderen Schüler prügelt)?

Schützt es ihn, wenn er ihnen verboten hat, das Schulgelaende zu verlassen (und sie es dennoch tun) oder haftet er trotzdem auch für Unfug, den sie ausserhalb der Schule anstellen?

Greift in diesem Fall seine eigene Haftpflichtversicherung?

Mit vielen Gruessen, Peter

Auch hallo.

Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ein Lehrer seine
Klasse unbeaufsichtigt lässt (z.B. vor die Türe schickt, um
einzelne Schüler mündlich zu prüfen)?

Profan gesagt können die sich gegenseitig an die Gurgel gehen.

Haftet er in diesem Fall unbegrenzt privat fuer jeden Unfug,
den die Schüler anstellen?

Nein, aber die Schüler müssen auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht werden

Würde die Krankenkasse zahlen, wenn ein Schüler sich während
dieser Zeit verletzt (z.B. die Treppe hinunterfällt oder sich
mit einem anderen Schüler prügelt)?

Wenn der Lehrer die AP nicht verletzt: ja

Schützt es ihn, wenn er ihnen verboten hat, das Schulgelaende
zu verlassen (und sie es dennoch tun) oder haftet er trotzdem
auch für Unfug, den sie ausserhalb der Schule anstellen?

Aufsichtspflicht besteht i.A. nur innerhalb des Schulgeländes.

Greift in diesem Fall seine eigene Haftpflichtversicherung?

Siehe auch http://www.schulrecht.de/public1/Sr/home.nsf/startwa… (suche nach ‚Aufsichtspflicht‘) - kostet aber Geld…

HTH
mfg M.L.

Der Lehrer haftet grundsätzlich nicht, so lange
er im sich im Rahmen seiner dienstlichen
Pflichten bewegt.

Passiert etwas, muss der Dienstherr (d.h. die Schulbehörde)
verklagt werden, wenn diese dem Lehrer dann
Fahrlässigkeit nachweisen kann, kann dieser evtl.
mit Regressforderungen (seines Dienstherren an ihn)
rechnen.

Die Aufsichtsplicht ist etwas sehr kompliziertes,
und hängt nicht nur vom konkreten Tatbestand,
sondern auch von der Zuverlässigkeit der Klasse
und der Schüler ab.

Eine Schulklasse für längere Zeit vor die Tür zu
schicken, ohne dass eine Aufsichtsperson zumindest
ab und zu vorbeischaut, ist IMHO eine Verletzung
der Aufsichtspflicht.

Gruss, Marco

Dann tät mich mal interessieren was das hier ist…
Hallo, dies ist ein realer Fall der letztens hier in der Zeitung stand.
Eine 6. Schulklasse hat hier Segeltag (in Kiel.Sailing.City), eine einmalige Aktion ähnlich eines Ausflugs. Zwei Mädchen wurden wegen „kaum Wind“ zusammen in einen Zweisitzer verfrachtet und sollten nun Segeln lernen. Dabei kamen sie aber ins gehedder mit den Segeln und trieben auf die Fahrrinne, dort kam ein ziemlich großes Schiff!" In Panik kamen die Mädels noch mehr ins gehedder und daher nicht weg. Ein paar andere erfahrenere Segler, die zufällig auch dort waren, haben sie dann gerade noch rechtzeitig eingesammelt und an Land geschleppt.
Verletzung der Aufsichtspflicht oder NUR Fahrlässigkeit des Lehrers (wo der war stand leider nicht in der Zeitung, ob an LAnd oder in einen anderen Boot).
Die beiden Mädels jedenfalls werden dank dieser Stadtgesponsorten Segelsport-marketingaktion wohl nicht mehr wieder in ein Boot steigen.

Schöne Grüße Susanne