Hallo Experten?
Wer kann etwas zur Rechtslage in folgendem (natürlich fiktivem) Fall sagen:
Ein Berufsschullehrer (Studienrat, verbeamtet) ist seit ca. 8 Jahren Mitglied im Gesellenprüfungsausschuss. Gute 3 Jahre wurde er nicht eingesetzt zu Prüfungen aufgrund zwischenmenschlicher Konflikte mit der Prüfungsvorsitzenden (man kann auch sagen: Er wurde rausgemobbt, aber das is ne andere Geschichte).
Nun wird er seit 1 Jahr wieder als Prüfer eingesetzt, vor allem weil 2 Kollegen als Prüfer aufgrund von Krankheit ausfallen.
Der Kollege erfährt in der Schule, besonders aber von der Schulleitung wenig Unterstützung und möchte aus dem Prüfungsausschuss austreten, gerade auch, weil es sehr viel Zusatzarbeit mit geringer finanzieller Entschädigung bedeutet.
Wäre dieser Lehrer durch irgendeine Klausel im Beamtenrecht dazu verpflichtet, diese Prüfertätigkeit wahrzunehmen?
Wäre wirklich dankbar für Antworten oder Ideen, wie ich mich schlau machen kann.
Liebe Grüße
von der
Flaschenpost
Hallo
Wäre wirklich dankbar für Antworten oder Ideen, wie ich mich
schlau machen kann.
In einem Forum für Beamtenrecht: http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=11&sid=2df…
Gruß,
LeoLo
Ich bitte hier um eine konkrete Antwort!
Hallo!
Natürlich kann ich solch eine Frage in einem Rechtsforum posten. Hab ich auch getan. Antwort: Ein Anwalt könne mir das genau sagen.
Ich möchte hier höflichst um eine konkrete Antwort bitten.
Natürlich kann ich zum Anwalt gehen, für 180 € bekomme ich dort eine Beratung. Ich hatte nur gehofft, dass hier Experten sind, die mir ohne Honorar eine Antwort geben können, das ist doch der Sinn bei www.
Ich selbst gebe hier auf meinem Fachgebiet ständig professionelle Auskünfte ohne Honorarforderung und habe das für eine Sache auf Gegenseitigkeit gehalten.
Wenn also jemand was zu meinem UP sagen kann, wäre ich sehr sehr dankbar!
Liebe Grüße
von der
Flaschenpost
Guten Tag.
Wenn also jemand was zu meinem UP sagen kann, wäre ich sehr
sehr dankbar!
Dummerweise hat Beamtenrecht nur äußerst peripher mit dem Arbeitsrecht im allgemeinen zu tun, gerade wenn es um solche Sachen wie Dienstpflichten geht.
Die andere Sache ist die sattsam bekannte Problematik der konkreten Rechtsberatung FAQ:1129. Konkrete Antworten wird man dir also kaum geben können, ohne mit diesem Passus ins Gehege zu kommen. Im Übrigen halte ich eine Antwort „Anwalt fragen“ für wesentlich zielführender als die leider so häufigen Antworten nach dem Muster „ich weiß zwar nix, aber die Katze vom Cousin unseres Nachbarn hat da mal was gehört“.
Ich selbst gebe hier auf meinem Fachgebiet ständig professionelle
Auskünfte ohne Honorarforderung und habe das für eine Sache auf
Gegenseitigkeit gehalten.
Was durchaus richtig ist, mich aber trotzdem meuchlings mit der Rückfrage überfällt, waa „ständig“ bedeutet, bei dem Anmeldedatum … oder bist auch du ein Wiedergänger?
Gruß Eillicht zu Vensre