Lehrer: Fragen zur Elternzeit (Anträge)

Hallo Experten,

eine verbeamtete an eine Privatschule beurlaubte Lehrerin erwartet ihr erstes Kind und wird nach der Geburt Elternzeit beantragen.

Diese zu erledigenden Dinge sind klar:

  • Elternzeit beantragen
  • Kindergeld beantragen
  • Erziehungsgeld fällt flach, Elterngeld auch, da Geburtstermin im Dez.

Das ist unklar:

  • wo beantragt man das Mutterschutzgeld (privatversicherte Mutter)
  • wie läuft das mit der Beihilfe?
  • an was muss man noch alles denken?

Vielen Dank für ev. Antworten, diese könnten viele Telefonate ersparen

  • Erziehungsgeld fällt flach, Elterngeld auch, da
    Geburtstermin im Dez.

Wieso sollte kein Erziehungsgeld gezahlt werden? Bei Geburt im Dezember können doch die alten Gelder beantragt werden.

Das ist unklar:

  • wo beantragt man das Mutterschutzgeld (privatversicherte
    Mutter)

Mutterschutzgeld = Mutterschaftsgeld.
„Für privat Versicherte zahlt das Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von derzeit 210 €. Der Arbeitgeber übernimmt einen Ausgleich zum Nettoarbeitslohn bis auf 13 € pro Tag.“
(Zitat www.studentenkind.de)