Hallo Experten,
eine verbeamtete an eine Privatschule beurlaubte Lehrerin erwartet ihr erstes Kind und wird nach der Geburt Elternzeit beantragen.
Diese zu erledigenden Dinge sind klar:
- Elternzeit beantragen
- Kindergeld beantragen
- Erziehungsgeld fällt flach, Elterngeld auch, da Geburtstermin im Dez.
Das ist unklar:
- wo beantragt man das Mutterschutzgeld (privatversicherte Mutter)
- wie läuft das mit der Beihilfe?
- an was muss man noch alles denken?
Vielen Dank für ev. Antworten, diese könnten viele Telefonate ersparen
- Erziehungsgeld fällt flach, Elterngeld auch, da
Geburtstermin im Dez.
Wieso sollte kein Erziehungsgeld gezahlt werden? Bei Geburt im Dezember können doch die alten Gelder beantragt werden.
Das ist unklar:
- wo beantragt man das Mutterschutzgeld (privatversicherte
Mutter)
Mutterschutzgeld = Mutterschaftsgeld.
„Für privat Versicherte zahlt das Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von derzeit 210 €. Der Arbeitgeber übernimmt einen Ausgleich zum Nettoarbeitslohn bis auf 13 € pro Tag.“
(Zitat www.studentenkind.de)