Hallo,
habe folgende Frage:
Kann man als Nachhilfe Lehrerin die pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben für Künstler, Wissenschaftler oder Schriftsteller nutzen? (max. 614,- € Ausgaben)
Unterricht diverser Fächer von der Grundschule bis zum Abi. Parallel Unterricht an einer weiterführenden Schule (als Arbeitsnemerin mit einigen Stunden in der Woche )und auch an der VHS (allerdings 3 Nr. 26 EStG )
Danke für eure Tipps!
Hallo,
habe folgende Frage:
Kann man als Nachhilfe Lehrerin die pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben für Künstler, Wissenschaftler oder Schriftsteller nutzen? (max. 614,- € Ausgaben)
Kann man. Es dürfen auch mehr Ausgaben sein, dann muss man sie eben nachweisen. Darunter kann man pauschal die 25% der Einnahmen als Ausgaben abziehen.
Was nicht ging wäre diesen pauschalen Abzug bei der VHS-Tätigkeit ebenfalls anzuwenden.
Grüße