Lehrer mit 'halbem Arbeitszimmer'?

Hi,
ich bin Lehrerin mit Zwei-Zi-Whg., d.h. ich habe kein eigenes Arbeitszimmer, aber ich nutze natürlich Schreibtisch, Regale, Computer etc. viel beruflich - aber eben nicht nur. Es ärgert mich, dass ein Lehrer, der ein eigenes Arbeitszimmer hat, das anteilig steuerlich absetzen kann. Ich arbeite genauso viel zu Hause wie ein anderer auch, kann aber eben ein eigenes Arbeitszimmer nicht geltend machen. Kann ich über Papier, Druckerpatronen u.ä. hinaus doch irgend etwas steuerlich absetzen?
Veronika

Hallo!

Kurz gesagt: Nein! (Nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung - § 12 Nr.1 EStG iVm. Rz.7 des BMF-Schreibens vom 16.6.1998).

Ciao!
Nemo