Hallo,
Jetzt bin ich aber überrascht. Auf welcher Grundlage darf ein
Lehrer einen Schüler hinsichtlich einer vermuteten Straftat
befragen? Ist das nicht Sache anderer Behörden?
WEnn es sich tatsächlich um eine „Straftat“ handelt, hast du (rein rechtlich) sicherlich recht. Aber ich bin mal ganz locker davon ausgegangen, dass es sich um etwas handelt, was in der Schule vorgekommen ist und es ist das berechtigte Interesse der Schule zum Bsp. rauszufinden, wer die Klos verstopft hat. Oder sagen wir, es handelt sich tatsächlich um einen Diebstahl (einem Schüler wurden 30€ aus der Tasche gestohlen). Soll bei einem solchen Fall die Schule tatsächlich sofort die Polizei einschalten?
Der unterrichtende Lehrer hat ja offensichtlich sein
Einverständnis erklärt.
Das ist wohl absolut kein Grund.
Damit habe ich nur darauf hingewiesen, dass der unterrichtende Lehrer sein Einverständis wegen der Abwesenheit vom Unterricht erklärt hat. Dem Frager schien wichtig zu sein, dass die Unterredung mit dem fragenden Lehrer während der Unterrichtszeit stattfand.
Ich habe gehört, das zählt als Kindesmisshandlung, stimmt das?
Nun, persönliche Ermittlungen in einer Straftat durch einen
Lehrer gegenüber einem minderjährigen Schüler? Vermutlich
nicht Kindesmisshandlung, aber grundsätzlich rechtens?
Wie stellt ihr euch eigentlich den Schulbetrieb vor, wenn sofort bei jedem möglichen Fehlverhalten, was eventuell auch strafrechtlich relevant sein könnte (könnte!), die Polizei eingeschaltet wird?
Den Schülern täte man damit sicherlich keinen Gefallen.
Gruß
Elke