Lehrer-Schüler-gespräche

Hi @all.
Hätte da ma eine frage bezüglich eines Lehrer - Schüler gespräches.
Angenommen, ein Schüler sitzt im Unterricht, wird von einem anderen Lehrer während der Unterrichtszeit mitgenommen.Der Lehrer und der Schüler sitzen nun in einem anderen raum (nicht abgeschlossen). Der Lehrer befragt den Schüler zu einer Straftat, die er eventuell begangen haben könnte.
Darf er das?
Wenn ja, in welchem rahmen?
Wenn nein, warum nicht?

Ich habe gehört, das zählt als Kindesmisshandlung, stimmt das?
Wenn ja, Was würde passieren, wenn der Lehrer von 15 verschiedenen Schülern in dieser hinsicht angezeigt wird?

Lg Schuex

Das mit dem nicht abgeschlossenen Raum hab ich noch nicht ganz verstanden…

War die Raumtür nicht mit einem Schlüssel abgeschlossen oder stand die Raumtür offen, so dass theoretisch jeder hätte mithören können?

Offen war sie nicht, aber auch nicht abgeschlossen. Ja hätte jeder mithören können.

Der besagt Lehrer war aber nicht zufällig der Klassenlehrer oder der Vertrauenslehrer?

Hallo,

Angenommen, ein Schüler sitzt im Unterricht, wird von einem
anderen Lehrer während der Unterrichtszeit mitgenommen.Der
Lehrer und der Schüler sitzen nun in einem anderen raum (nicht
abgeschlossen). Der Lehrer befragt den Schüler zu einer
Straftat, die er eventuell begangen haben könnte.
Darf er das?

Warum sollte er das nicht dürfen?
Der unterrichtende Lehrer hat ja offensichtlich sein Einverständnis erklärt.

Ich habe gehört, das zählt als Kindesmisshandlung, stimmt das?

??
Gruß
Elke

Ja klassenlehrer

Hallo,

Angenommen, ein Schüler sitzt im Unterricht, wird von einem
anderen Lehrer während der Unterrichtszeit mitgenommen.Der
Lehrer und der Schüler sitzen nun in einem anderen raum (nicht
abgeschlossen). Der Lehrer befragt den Schüler zu einer
Straftat, die er eventuell begangen haben könnte.
Darf er das?

Warum sollte er das nicht dürfen?
Der unterrichtende Lehrer hat ja offensichtlich sein
Einverständnis erklärt.

Naja, ich glaub’ die Frage war anders gemeint… Bei uns an der Schule galt die Regelung, dass in solchen Fällen die, den betreffenden Schüler, unterrichtenden Lehrer sowie der Vertrauenslehrer sich um solche Fälle zu kümmern hatten. Der Rest des Lehrkörpers durfte nur als Zeuge dazu etwas beitragen.

Ich habe gehört, das zählt als Kindesmisshandlung, stimmt das?

??

Naja hier ist Schuex einer „Urban-Legend“ erlegen. Nein so etwas zählt auf keinen Fall zu einer Kindesmisshandlung, schließlich liegt es ja im Interesse des Lehrkörpers so etwas aufzuklären…

Trotzdem, wenn es nicht gerade Vertrauens- oder Klassenlehrer war, war es leicht dumm vom Lehrer alleine mit dem Schüler in einem Raum zu sein, da es in solchen Situationen schon öfter mal zu der Schutzbehauptung der Kindesmisshandlung kam, um vom eigentlichen Fall abzulenken. Und so ein Ruf eines Lehrers ist schnell ruiniert…

Naja, das hat mir mal ein anwalt gesagt, und weil ichs so unglaublich finde, wollt ich nochma nachfragen

Also ich war ziemlich lange am Gymnasium (hab zwei Ehrenrunden gedreht) und hab auch aus Gründen meiner schlechten Leistungen ab und an mal Vieraugen-Gespräche mit meinen Lehrern führen müssen (obwohl ich aus heutiger Sicht eher „dürfen“ sagen würde). Jedenfalls wurde ich nie daraufhingewiesen, dass dieses Gespräch als Kindesmisshandlung gewertet werden könnte und ich deshalb in irgendeiner Art und Weise stillschweigen wahren sollte.
Mag sein, dass es defacto solche Anklagen, Fälle und Urteilssprüche gibt, aber mir ist sowas nicht untergekommen.

Hallo,

Angenommen, ein Schüler sitzt im Unterricht, wird von einem
anderen Lehrer während der Unterrichtszeit mitgenommen.Der
Lehrer und der Schüler sitzen nun in einem anderen raum (nicht
abgeschlossen). Der Lehrer befragt den Schüler zu einer
Straftat, die er eventuell begangen haben könnte.
Darf er das?

Warum sollte er das nicht dürfen?

Jetzt bin ich aber überrascht. Auf welcher Grundlage darf ein Lehrer einen Schüler hinsichtlich einer vermuteten Straftat befragen? Ist das nicht Sache anderer Behörden?

Der unterrichtende Lehrer hat ja offensichtlich sein
Einverständnis erklärt.

Das ist wohl absolut kein Grund.

Ich habe gehört, das zählt als Kindesmisshandlung, stimmt das?

Nun, persönliche Ermittlungen in einer Straftat durch einen Lehrer gegenüber einem minderjährigen Schüler? Vermutlich nicht Kindesmisshandlung, aber grundsätzlich rechtens?

Gruß
Der Franke

1 Like

Hallo,

Jetzt bin ich aber überrascht. Auf welcher Grundlage darf ein
Lehrer einen Schüler hinsichtlich einer vermuteten Straftat
befragen? Ist das nicht Sache anderer Behörden?

WEnn es sich tatsächlich um eine „Straftat“ handelt, hast du (rein rechtlich) sicherlich recht. Aber ich bin mal ganz locker davon ausgegangen, dass es sich um etwas handelt, was in der Schule vorgekommen ist und es ist das berechtigte Interesse der Schule zum Bsp. rauszufinden, wer die Klos verstopft hat. Oder sagen wir, es handelt sich tatsächlich um einen Diebstahl (einem Schüler wurden 30€ aus der Tasche gestohlen). Soll bei einem solchen Fall die Schule tatsächlich sofort die Polizei einschalten?

Der unterrichtende Lehrer hat ja offensichtlich sein
Einverständnis erklärt.

Das ist wohl absolut kein Grund.

Damit habe ich nur darauf hingewiesen, dass der unterrichtende Lehrer sein Einverständis wegen der Abwesenheit vom Unterricht erklärt hat. Dem Frager schien wichtig zu sein, dass die Unterredung mit dem fragenden Lehrer während der Unterrichtszeit stattfand.

Ich habe gehört, das zählt als Kindesmisshandlung, stimmt das?

Nun, persönliche Ermittlungen in einer Straftat durch einen
Lehrer gegenüber einem minderjährigen Schüler? Vermutlich
nicht Kindesmisshandlung, aber grundsätzlich rechtens?

Wie stellt ihr euch eigentlich den Schulbetrieb vor, wenn sofort bei jedem möglichen Fehlverhalten, was eventuell auch strafrechtlich relevant sein könnte (könnte!), die Polizei eingeschaltet wird?
Den Schülern täte man damit sicherlich keinen Gefallen.

Gruß
Elke

1 Like

Hi,

ich habe das auch so verstanden, daß es sich um eine an der Schule vorgekommene Tat handelt.

Deine Ausführungen hierzu finde ich super.

Gruß
Tina

Hi,

das kann ich mir echt nicht vorstellen. Was ist dann mit der Polizei, die Jugendliche zu Straftaten befragen müssen, die dürften das dann ja nie, weil sie sich ja dann der Kindesmisshandlung strafbar machen würden.

Eine einfache Befragung ist sicher keine Kindesmißhandlung.

Gruß
Tina

Hi,

Warum sollte er das nicht dürfen?

Jetzt bin ich aber überrascht. Auf welcher Grundlage darf ein
Lehrer einen Schüler hinsichtlich einer vermuteten Straftat
befragen? Ist das nicht Sache anderer Behörden?

anders herum wird ein Schuh daraus. Auf welcher Grundlage sollte es dem Lehrer verwehrt sein?
Jeder darf jeden zu jedem Vorgang befragen. Wenn dies ausnahmsweise eingeschränkt sein soll, muß es entsprechend definiert sein.

Und auch wenn er hoheitlich handelt (also in seiner Funktion als Beamter einer Behörde), er also auch zuständig sein muß: sobald schulische Belange betroffen sind wird sich eine Zuständigkeit der Schule automatisch ergeben.
Eine eventuelle strafrechtliche Ermittlung kann trotzdem erfolgen und ist dann natürlich nicht mehr Aufgabe der Schule.

Gruß Stefan

Hallo,

ich würde es ähnlich sehen.

Dazu noch eine Anmerkung: Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine „Lappalie“ - Was ist gegen ein klärendes Gespräch mit einem Lehrer einzuwenden? Dies kann durchaus einen pädagogischen Wert haben und ist nicht überspitzt … soll etwa wegen jedem verspopftem Klo die Polizei gerufen werden um das ganze offiziell zu machen? Da finde ich mahnende Worte angebrachter, als dass jede Woche 5x der Streifenwagen vorfährt …

Grüße

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Also ich denke mal Fragen darf der Lehrer, dagegen ist ja nichts einzuwenden. Ob der Schüler dann Antwortet ist seine Sache. Ich denke nicht das die StPO Lehrern das recht gibt eine Antwort verlangen zu können bzw. Schüler den Lehrern Antworten müssen. Das kann nur Polizei, Statsanwalt und Richter. Kindesmishandlung ist das aber sicher nicht.

Also ich denke mal Fragen darf der Lehrer, dagegen ist ja
nichts einzuwenden. Ob der Schüler dann Antwortet ist seine
Sache. Ich denke nicht das die StPO Lehrern das recht gibt
eine Antwort verlangen zu können bzw. Schüler den Lehrern
Antworten müssen. Das kann nur Polizei, Staatsanwalt und
Richter. Kindesmisshandlung ist das aber sicher nicht.

??? Seit wann dürfen betroffene Personen denn die Antwort nicht mehr verweigern? Als Beschuldigter muß ich zwar die meine Personalien nennen, bin aber nicht verpflichtet Aussagen zu machen mit denen ich mich selbst belasten würde. Da kann mich dann weder die Polizei, noch ein Staatsanwalt oder Richter dazu zwingen.

Gruß
Tina

1 Like

Hi auch,

sobald schulische Belange betroffen sind

was wir nicht wissen

wird sich eine
Zuständigkeit der Schule automatisch ergeben.

Dann und nur dann. Ansonsten dürfte es schwierig sein, das Verhältnis Lehrer - (Minderjähriger) Schüler in irgendeiner Form begründet anzuwenden hinsichtlich Ausfragen. Zumindest ist mir keine Grundlage bekannt, dir?

Gruß
Der Franke

Hi,

sobald schulische Belange betroffen sind

was wir nicht wissen

aber doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat…

wird sich eine
Zuständigkeit der Schule automatisch ergeben.

Dann und nur dann.

Die Schule hat auch einen erzieherischen Auftrag. Insofern sehe ich kein größeres Problem darin einen Bezug zu schulischen Belangen herzustellen.

Ansonsten dürfte es schwierig sein, das
Verhältnis Lehrer - (Minderjähriger) Schüler in irgendeiner
Form begründet anzuwenden hinsichtlich Ausfragen. Zumindest
ist mir keine Grundlage bekannt, dir?

Im Zweifel handelt er halt als Privatperson, dann braucht er keine Grundlage die es ihm erlaubt. Es müßte ihm ausdrücklich verboten werden. Und dafür kenne ich ebenfalls keine Grundlage…

Gruß Stefan

Ich meine fall jemand als Zeuge vernommen wird, der MUSS dann ja aussagen. Zumindest bei der Stafverfolgung, ein Lehrer hat wie gesagt kein Recht daruf eine Antwort.