Lehrer - Schüler (Ü18) - Beziehung erlaubt?

Hallo Leute!
Ich habe jetzt schon mehrfach im Internet recherchiert um eine Antwort auf oben gestellte Frage zu bekommen…
Leider sind die Meinungen komplett geteilt.

Im entsprechenden Gesetzbuch finde ich zwar den Absatz über „Verhalten“ gegenüber Schutzbefohlenen, allerdings werden dort nur die „Unter-18-Jährigen“ erwähnt.
Seltsamerweise können mir auch befragte Lehrer keine eindeutige Antwort darauf geben.

Bin für jede Mühe dankbar - der Höhepunkt wäre eine Verlinkung zu z.B. entsprechender Gesetztesgrundlage.

Danke, danke!
Jenny

Normal besteht ein Abhängigskeitsverhältnis, d.h. die Beziehung ist so auch nicht zulässig. Der Lehrer könnte so seine Stelle verlieren.

Normal besteht ein Abhängigskeitsverhältnis, d.h. die
Beziehung ist so auch nicht zulässig. Der Lehrer könnte so
seine Stelle verlieren.

Das erkläre uns mal etwas genauer und unter Nennung von Quellen.

Demnach dürfte der Geschäftsführer auch keine Beziehung zu seiner Sekretärin unterhalten und könnte dadurch seinen Job verlieren.

Gruß

S.J.

Hallo Scotty,

Normal besteht ein Abhängigskeitsverhältnis, d.h. die
Beziehung ist so auch nicht zulässig. Der Lehrer könnte so
seine Stelle verlieren.

Ich denke, dass du auf den § 174 StGB „Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen“ anspielst. Ich kann dort aber nur in Hinblick auf Minderjährige (unter 16 Jahren bzw. unter 18 Jahren) etwas lesen.
Bei erwachsenen Schutzbefohlenen greift dieser Paragraf nicht!

http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Grüße,
Tinchen

Hallo,
könnte es nicht im Dienstrecht des Lehrers ein Verbot / eine Strafe dafür geben?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Jenny,

guckst Du hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Dachsgruß

Hallo,

könnte es nicht im Dienstrecht des Lehrers ein Verbot / eine
Strafe dafür geben?

„hätte“, „könnte“, „wäre“…

Ohne nähere Information was das überhaupt für ein Lehrer ist, beteilige ich mich nicht an wilden Spekulationen. Ein „normalerweise“ halte ich daher auch für Unsinn.

Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine dienstrechtliche Vorschrift überhaupt zulässig wäre.

Gruß

S.J.

Hallo,

könnte es nicht im Dienstrecht des Lehrers ein Verbot / eine
Strafe dafür geben?

„hätte“, „könnte“, „wäre“…

Ich weiß es halt nicht, deshlab frage ich ja.

Ohne nähere Information was das überhaupt für ein Lehrer ist,
beteilige ich mich nicht an wilden Spekulationen. Ein
„normalerweise“ halte ich daher auch für Unsinn.

Ich auch. Bis zum Nachweis einer entsprechenden Regelung.

Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine
dienstrechtliche Vorschrift überhaupt zulässig wäre.

Ich schon. Immerhin liegt doch eine Vorteilsnahme nahe. Und ander Beamte geraten doch auch schon in den Anschein von Bestechlichkeit, wenn sie mehr als eine Schachtel Pralinen annehmen.

Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht, und hätte es gern gewusst.

Gruß
loderunner (ianal)