ich bin Schüler eines Gymnasiums in der Oberstufe (Klasse 13), Baden
Württemberg, und habe eine Frage, und hoffe sie können mir dabei
weiterhelfen:
leider konnte ich aufgrund einer Krankheit nicht an einer Klausur
teilnehmen. Als wir nach 2 Tagen Unterricht wieder dieses Fach
hatten, wurde ich aufgefordert, quasi unangesagt, die Klausur
nachzuschreiben (in der selbigen Stunde).
Meiner Ansicht nach finde ich dies unfair, aus folgenden Gründen:
-in Klasse 12 durften die Schüler bei diesem Leher an einem
Nachtermin antreten
-in unserem Klausurenplan sind feste Tage für Nachterminarbeiten
vorgesehen
-ich hatte mich nicht ausreichend auf die Arbeit vorbereitet (da auch
2 weitere in dieser Woche geschrieben wurden, und ich davor im Bett
lag)
-im Gegensatz zu dem Rest der Klasse, bekam ich nur den ersten Teil
der Arbeit (dieselbe Arbeit, die auch meine Schulkameraden
schrieben), und hatte auch nur eine Stunde lang Zeit (anstatt die
vollen 2 Blätter zu bekommen und in 2 Stunden zu schreiben…so habe
ich z.b. nicht die Möglichkeit mich durch das 2. Blatt zu verbessern)
Nun meine Frage:
Ist dieses Verhalten korrekt? Gibt es irgendwelche Regelungen, in
denen Nachklausuren erwähnt werden?..habe ich eine Möglichkeit auf
eine „angesagte Nachklausur“ zu bestehen?
(es handelt sich um eine Grundkurs-Klausur)
Gruß
Denn dann könnte lehrer ja argumentieren, daß Du eh vorbereitet warst, nur um dann - zu Deinem größten Schrecken und Bedauern - festzustellen, daß Dein Gesundheitszustand leider einen Unterrichtsbesuch nicht erlaubt. Und dann wäre das Argument mit „nicht ausreichend vorbereitet“ natürlich nicht wirklich schlagend.