Hallo!
Ich habe eine dringende Frage und hoffe, dass mir hier eine Antwort gegeben werden kann.
Schulen sollen zusammen gelegt werden. Das wollen einige Lehrer nicht und ein Streit zwischen Lehren und Rektor entbrannt. Dabei werden auch die Schüler einbezogen. Ihnen wird gesagt, dass es doch nur zu ihrem Wohl ist wenn die Lehrer sich gegen die Zusammenlegung stellen. Schüler verfassen einen Brief und fordern eine Klärung und nicht mehr Unterrichtsausfall durch unendliche Diskussionen zu dem Thema.
Nun kommt plötzlich und ohne weitere Info. eine Vorladung der Polizei. Eige Schüler sollen zu dem Thema als Zeuge gehört werden. Nun ist die Gefahr doch recht groß, dass bei bevorstehenden Abi das ganze Theater zum Nachteil geraten könnte.
Was kann man tun? Wie kann man sich als Schüler verhalten um sich gegen die Streiterein der Pädagogen zu schützen??
Gruß Trudi
…oder man schaut ins Gesetz (notfalls auch einfach ins internet z.b. bei Udo Vetter und Co) und stellt fest, bei der Polizei muss man nicht als Zeuge aussagen. Erst vor Gericht.
…oder man schaut ins Gesetz (notfalls auch einfach ins
internet z.b. bei Udo Vetter und Co) und stellt fest, bei der
Polizei muss man nicht als Zeuge aussagen. Erst vor Gericht.
Dann bräuchte man das Forum hier ja quasi nicht mehr, wenn man sich das (alles) ganz leicht selbst suchen kann
@ Fragensteller / bei Interesse: dass man vor der Polizei nicht aussagen muss, ergibt sich u.a. aus einem Umkehrschluss aus §§ 161a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 51, 70 StPO.
Aus den Normen kann man entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft das Erscheinen des Zeugen gewissermaßen erzwingen (Ordnungsgeld) kann. Ähnliches gilt für die Aussage, sofern kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht besteht…
Für die Polizei gibt’s so ne Norm in der StPO nicht.