Hallo,
neulich war ich mit ein par Freunden während der Pause in unserem Klassenraum, dann ist eine Lehrerin reingekommen und hat uns rausgeschickt, sie hat uns auch dazu '„gezwungen“ die Hausordnung abzuschreiben. Als ich sie dann abgeschrieben habe, habe ich bemerkt, das die Hausordnung nicht ausdrücklich verbietet sich während der Pause in dem Klassenraum aufzuhalten.
Ich will die Lehrerin/Schule zwar nicht verklagen, wenn ich es könnte, aber ich würde trotzdem gerne wissen ob ich es könnte.
vielen Dank für Deine Anfrage. Nein, Du könntest die Lehrerin nicht verklagen. In den Pausen halten sich alle Schüler und Schülerinnen auf dem Hof auf, weil die Aufsichtsregelung der Schule das so vorsieht. Wenn die Kollegen auch noch die Gänge mit den Klassenzimmern „bewachen“ müssten, hätte keiner der Lehrer je selbst eine Pause. Aufsicht dürfen nur Lehrer führen, man kann das auch nicht durch SchülerInnen oder Hilfspersonal ersetzen.
In den Regenpausen könnt Ihr in den Klassenräumen oder den Gängen bleiben, dann hat die Hofaufsicht dort ihren Dienst.
Ich kann mir vorstellen, dass Du Dich ärgerst, aber die Kollegen ärgern sich auch, weil Ihr Euch oft einfach nicht an die Regeln haltet - Ihr wisst ja, dass Ihr in den Pausen auf den Hof gehen sollt. Die Lehrer wissen, dass sich Schüler immer wieder nicht daran halten wollen und machen daher gelegentlich doch einen Kontrollgang dort - möglicherweise ahben sie Euch auch beim Hineingehen beobachtet. Haltet Euch einfach an die Regeln, damit alle eine Pause haben.
Übrigens sind Regeln und Schulordnung zwei verschiedene paar Schuhe. Vielleicht könnt Ihr aber Eurer Schülervertretung mal darauf hinweisen, dass das Hofgebot vielleicht dort aufgenommen wird.
Hallo
Die Hausordnung verbietet es wahrscheinlich auch nicht, im Klassenzimmer eine Schwammschlacht zu machen - und dennoch würde es sanktioniert.
Es gibt gewisse ungeschriebe Regeln, die dennoch gelten. Die Höhe der Bestrafung hängt sicherlich auch von der Laune der Lehrerin oder den angesammelten Missetaten der Erwischten ab.
Ich würde die Hausordnung abschreiben und die Problematik in der SMV diskutieren.
Grüße
Hi Ed,
in diesem Fall bin ich ganz sicher nicht die beste Expertin.
Deshalb äußere ich nur ganz vorsichtig die Vermutung, dass es sich bei der Hausordnung einer Schule nicht um ein staatliches Gesetz handelt, dass Du mit einem Hinweis auf die Hausordnung also nicht wirklich vor ein Gericht ziehen könntest. Du bist sauer auf die Lehrerin, okay - aber was willst Du eigentlich einklagen bzw. wofür willst Du sie anklagen? Dh. ich bin mir beim Lesen Deiner Anfrage nicht klar, ob Du vor allem auf Rache gegenüber der Lehrerin sinnst oder ob es Dir eher darum geht, dass Du in der Pause im Klassenraum bleiben darfst. In letzterm Fall könntest du den Schulsprecher darum bitten, sich für Dein Anliegen einzusetzen, vielleicht auch eine Schülerversammlung zu dem Thema beantragen oder einberufen. Mach Dich halt schlau, wie viel Mitspracherecht Schüler in Brandenburg so haben!
Was soll denn der Quatsch? Seit wann verklagt man eine Lehrerin, weil sie einen aus dem Klassenzimmer schickt? Nicht jede Regelung muss in der Hausordnung stehen. Wenn die Lehrerkonferenz beschlossen hat, dass die Klassenräume während der Pausen zu verlassen sind, dann ist das eben so.
Gruß,
P.
Die Schulordnung ist kein Gesetz sondern nur eine Übereinkunft und Veröffentlichung der Hausregeln. Der Schulleiter und die Lehrer haben in dem Laden das Hausrecht und können sagen wer wo hin zu gehen hat, das muss nicht unbedingt schriftlich drinstehen sollte aber bekannt sein. Bei Verstößen können Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, die zwar hier hart sind aber Ihr müsstet bestimmt dafür büßen, dass andere oder ihr selber schon mehrmals in der Pause nix besseres zu tun habt außer „Hasch mich“ mit den Lehrern zu spielen.
Geht einfach zukünftig raus und verbucht es unter „wieder was gelernt“
ob du wohl nicht mehr alle Murmeln auf dem Christbaum hast? Mit was für einem Unfug belästigst du die Leute hier? Du bist in der Pause in der Klasse geblieben. In fast allen Schulen ist dies wegen der nicht zu gewährleistenden Aufsichtspflicht untersagt. Du hast einen Fehler gemacht. Steh dazu!
Eigentlich müsstest du die Schulordnung nochmal abschreiben
Lt Hamburger Schulgesetz sind deartige Strafen verboten, ich denke das dies in Brandenburg ebenfalls so ist. Sonst in das Schulgesetz schauen.
Eine Klage in diesem Fall wäre unsinnig. Der reguläre Weg: Beschwerde Klassenlehrer,Schulleitung, Schülerrat-ggf. Elternrat.(Bei wiederholtem Fehlverhalten.
Alles befolgt, ohne Ergebnisse -Schulaufsicht über