Lehrer verreisen während dienstunfähigkeit

hallo,
darf ein niedersächsischer beamter während der dienstunfähigkeit inmitten der ferien seinen wohnort verlassen? z.b besuch der eltern (300km entfernung) oder paar tage erholung auf einer deutschen insel?
hat jemand einen direkten link zu dem betreffendem paragraphen des niedersächsischen beamtengesetzes?
mir wurde gesagt, dass man bei so was mit einer fristlosen kündigung rechnen muss:frowning:

schon mal dankeschön!

Hallo,
zunächst … wie es um das niedersächsische Beamtengesetz bestimmt ist, kann ich nicht sagen,
ich weiß es nicht.
Aber … dass man nicht verreisen sollte, wenn man dienstunfähig ist, versteht sich schon von selbst.
An eine fristlose Kündigung glaube ich allerdings nicht.
Freundliche Grüße
Mike-Lohfelden

Hallo syltfan69!!

Es existiert keine Rechtsgrundlage, die einen Elternbesuch oder einen Urlaubsaufenthalt während einer Dienstunfähigkeit verbietet. Entsprechend bedarf es auch keines Paragraphen, der eine solche Reise „erlaubt“.

Eine Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass ein Beamter seinem Dienstgeschäft dauerhaft nicht mehr nachkommen kann. Dieser Umstand muss dem Dienstherren nachgewiesen werden - zumeist durch eine ärztliche Bescheinigung und/oder amtsärztliche Bescheinigung. Der Beamte wird dann in den Ruhestand versetzt. Natürlich darf der in Ruhestand befindliche Beamte noch ein Leben haben… und auch einmal in Urlaub fahren.

Handelt es sich bei der Person in dem von Ihnen beschriebenen Beispiel vielleicht um einen krank geschriebenen Beamten, anstatt eines dienstunfähigen Pensionärs???

Es handelt sich um eine verbreitete Fehlannahme, dass eine krank geschriebene Person zwangsweise an ihre Wohnung oder gar ihr Bett gefesselt sein muss. Dem ist natürlich nicht so. Nur um einige Beispiele zu nennen:

  • Ein Mensch der aufgrund einer psychischen Erkrankung krank geschrieben ist, SOLL vielleicht nach ärztlicher Auffassung sogar eine Reise unternehmen oder einen Sportclub besuchen, weil dies sich eventuell förderlich auf seine Genesung auswirkt, oder aber einer solchen zumindest nicht im Wege steht.
  • Ein Polizeivollzugsbeamter (also waffentragend) mit einer schweren rheumatischen Erkrankung, ist vielleicht krank geschrieben, weil er aufgrund seiner Erkrankung seinen Dienst (der u.a. Reaktionsvermögen, Beweglichkeit usw. voraussetzt) nicht anforderungsgerecht verrichten kann. Es stehen dann aber keine Gründe entgegen, dass dieser Beamter nicht eine Urlaubsreise antritt oder mit seiner Frau ins Kino geht.
  • Ein aufgrund eines überstandenen Herzinfarkts noch immer krank geschriebener Lehrer, ist nach Auffassung seines Arztes dem Stress seines Dienstgeschäfts vielleicht noch nicht gewachsen, da vielleicht weitere Infarkte zu befürchten sind. Trotzdem kann der dienstunfähige Lehrer bereits wieder eine Theaterveranstaltung besuchen, bzw. eine Reise unternehmen.

Dennoch können aufgrund des Verhalten einer kranken ODER auch dienstunfähigen Person, unter Umständen arbeitsrechtliche Probleme entstehen. Und zwar dann, wenn das Verhalten des Beamten beim Dienstherren Zweifel an dessen Erkrankung bzw. Dienstunfähigkeit hervorruft. Beispiel: Ein aufgrund einer Augenerkrankung dauerhaft dienstunfähiger (also pensionierter) Busfahrer wird von seinem Dienstherren beim Führen eines PKW beobachtet. Der Dienstherr stellt sich nun die Frage, inwiefern die Augenkrankheit den Busfahrer an einer dienstlichen Verkehrsteilnahme hindert, wo diese privat scheinbar „machbar“ ist. Der Dienstherr wird dem Beamten bei solchen Zweifeln nun einen Besuch beim Amtsarzt auferlegen. Dann wird der Amtsarzt für den Dienstherrn feststellen, ob eine Dienstunfähigkeit tatsächlich (noch) gegeben ist. Sollte der Amtsarzt den Busfahrer als diensttauglich einschätzen, wird dieser von seinem Dienstherrn aufgefordert den Dienst wieder anzutreten. Er wird also aus dem Ruhestand zurück in den Dienst versetzt. Bei einem „lediglich“ krank geschriebenen Bamten ist das THEORETISCH ebenfalls möglich. Allerdings müsste dem Dienstherren zuvor die Art der Erkrankung die zur Krankschreibung geführt hat überhaupt erst bekannt gewesen sein - was oft aufgrund der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht nicht der Fall ist.

Disziplinarische Maßnahmen (die im Extremfall eine Entlassung nach sich ziehen) können dann eingeleitet werden, wenn dem Busfahrer durch den Dienstherren nachgewiesen werden könnte, dass er auf z.B. betrügerische Weise an eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung oder Krankenbescheinigung gelangt ist. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Beamter nachweislich mehrfach Krankenbescheinigungen gefälscht hat. Der Mann wurde aus dem Dienst entlassen. Aber solange eine Krankenbescheinigung rechtmäßig durch einen Arzt ausgestellt wurde, trägt der Arzt (und nicht der Patient) die Verantwortung für die Richtigkeit der Bescheinigung. Der Dienstherr kann ja immerhin versuchen die Bescheinigung durch ein eigenes amtsärztliches Attest nachzuprüfen, bzw. zu widerlegen. Aber auch bei einer Widerlegung hat der betroffene Beamte normalerweise keine Konsequenzen zu befürchten.

Meiner persönlichen Auffassung nach, sollte aber jeder Arbeitnehmer (nicht nur wenn er Beamter ist) im Krankenstand ein bisschen Sensibilität unter Beweis stellen. Ein fragwürdiges Auftreten muss nicht arbeitsrechtliche oder disziplinarische Folgen nach sich ziehen, aber es vermag die Glaubwürdigkeit der Person zu beschädigen. Wenn jemand wegen einer Erkältung krank geschrieben ist, muss es okay sein, dass er den Arzt besucht, oder in den Supermarkt geht um sich mit Tee und Essen einzudecken, aber vermeidet es besser ins Freibad oder in die Discothek zu gehen. Gerade bei chronischen oder psychischen Erkrankungen ist es für Aussenstehende aber schwer zu beurteilen, welche Aktivitäten denn okay sind und welche nicht. Im Zweifel sollte man sich als Aussenstehender ein Urteil verkneifen - vor allem wenn einem der medizinische Backround nicht bekannt ist.

Herzliche Grüße von Pippilotta

hier kann ich leider nicht helfen

Hallo, leider kann ich in dieser spezifischen Sache nicht behilflich sein.

Gruß
B.Reinhardt

Moin,
da bin ich überfragt. Ich denke mir, dass es dazu Auskünfte über den Personalrat/Gewerkschaften geben sollte.
Viel Erfolg - boboitze

Tut mir Leid, aber das ist doch eher eine juristische Frage.

Hallo, habe keinerlei Kenntnisse zu diesem Thema. Sorry. vielleicht können andere weiterhelfen. Liebe Grüße:smile:

ich denke es kommt auch auf die Art der Dienstunfähigkeit an.
Bei Bettlägerigkeit kann man nicht reisen!
Soll man sich Ruhe antun, eventuell ja!
Vielleicht mal den Arzt fragen?
Chanti