Lehrerin soll Kinder 'transportieren'

moin moin,

mal angenommen, eine Lehrerin soll Kinder mit dem schuleigenem VW T4 zu einer Veranstaltung transportieren. Welche versicherungs- /haftungstechnischen Probleme könnte sie im Falle eines Unfalls kriegen??

cu und tia

Tom

Hi,

  1. Frage: wieviele Kinder sollen es sein?

grüße
miamei

Hallo,

IANAL.
Wenn die Schulleitung das als schulische Veranstaltung deklariert, wäre sie in Hessen durch die normalen schulischen Versicherungen gesichert.

Gruß
Elke

Hallo,

erste Frage wäre, ob die Lehrerin Beamtin ist oder Angestellte, weil dafür etwas andere Rechtsquellen gelten (Amtshaftung ./. normale zivilrechtliche Haftung).

Zu bedenken sind die Punkte:

Aufsichtspflicht der Lehrkraft (Ein- und Aussteigen, Sicherung der Kinder im Fahrzeug, Beaufsichtigung der Kinder im Fahrzeug)

Haftung bei Sachschaden am PKW der Lehrkraft (abhängig davon, ob notwendige Fahrt)

Haftung für Personenschäden (den Kindern oder Dritten)

Es könnte ggf. einschlägige Richtlinien für außerschulische Veranstaltungen geben. http://www.schullandheim.de/richtlinien/richtlinien.htm

Ansonsten ist die Haftungsfrage recht gut auf S. 15/16 in dieser Broschüre erklärt: http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/…

VG
EK

moin,

ähh – >> Beamtin, deine Links (danke!) muss ich mir erstmal in Ruhe reinziehen

cu Tom

moin,

es sind 7, aber was spielt das für ein Rollo? (ob 7 oder 3 im T4 sitzen ist doch egal oder?)

cu Tom

Hallo,

da könnten noch folgende Infos hilfreich sein:

http://www.schule-management.de/recht/aufsichtspflic…

http://www.seminaroffenburg.de/formulare/schulrecht/…

http://74.125.77.132/search?q=cache:open_mouth:GLKfcDfmQEJ:sts…

VG
EK

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