Guten Tag,
meine Frau(Lehrerin) befindet sich z.Zt. in Elternzeit. Das Elterngeld
läuft nun aus und wir überlegen, ob wir die Elternzeit um ein
weiteres Jahr verlängern. Da das Elterngeld bereits ausgelaufen ist,
würde ich als gesetzlich versicherter das alleinige Einkommen haben.
- Bleibt meine Frau dann weiterhin privat versichert, oder kann sie
dann, aufgrund keines eigenen Einkommens, gesetzlich mitversichert
werden?
- Falls nicht, muss sie dann noch den bestehenden Beitragssatz (50%
Beihilfe) bezahlen? Oder gibt es für solche Fälle noch weitere
Zuschüsse oder eine Erhöhung des Beihilfesatzes?
Vorab schon eimal vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Mogli33
Hallo!
Soweit ich weiß behält sie, wenn sie möchte, die Private KV. Der Beihilfesatz bleibt auch. Das gilt für die gesamte Elternzeit, also 3 Jahre. Hatte kürzlich eine ähnliche Frage. Mir konnte das Regierungspräsidium selbst helfen. Aber Ihre Frau kann auch jederzeit die Hilfe eines Personalrats in Anspruch nehmen.
Viel Freude weiterhin mit dem kleinen Wesen…
Nachtrag:
- Bleibt meine Frau dann weiterhin privat versichert, oder kann sie
dann, aufgrund keines eigenen Einkommens, gesetzlich mitversichert
werden?
Sie kann sich bestimmt gesetzlich versichern lassen - aber möchte sie das wirklich?
- Falls nicht, muss sie dann noch den bestehenden Beitragssatz (50%
Beihilfe) bezahlen? Oder gibt es für solche Fälle noch weitere
Zuschüsse oder eine Erhöhung des Beihilfesatzes?
Vorab schon eimal vielen Dank für die Hilfe.
Zuschüsse nur für die KV des Kindes (ca. 35€ netto). erhöhung des Beihilfesatzes geht nur mit steigender Kinderzahl!