Hallo,
wenn ein Lehrer sich vor dem Referendariat bzw. kurz nach Start des Referendariats ein Notbook nur für diesen Zweck „Referendariat“ kauft müsste er ihn doch auch voll von der Steuer als Werbungskosten absetzten können oder?
Welchen Nachweis kann das FA ggf. anfordern. Neben dem neunen Notebook besteht noch ein Notebook für Private zwecke - Spielen usw.
Das neue Notebook wird wirklich ausschließlich für die „Arbeit“ benötigt.
Wie seht ihr das?