Wenn man von einer Firma „X“ auf einen Lehrgang geschickt wird, der dann auch von der Firma „X“ bezahlt wird, und anschließend (vielleicht 1 Monat später)aus eigenem Interresse den Arbeitgeber wechseln möchte, wie sieht es mit den Lehrgangsgebühren aus, müßen diese zurückgezahlt werden?
Ich gehe davon aus, daß keinerlei Unterschriften (zu Vereinbarungen wegen der Lehrgangsgebühren) geleitet wurden.