Hat es früher tatsächlich Fälle gegeben, wo das Lehrgeld zurückgezahlt wurde, weil der Meister dem Lehrling nichts gescheutes beigebracht hat?
LG
Gitta
Hat es früher tatsächlich Fälle gegeben, wo das Lehrgeld zurückgezahlt wurde, weil der Meister dem Lehrling nichts gescheutes beigebracht hat?
LG
Gitta
Hat es früher tatsächlich Fälle gegeben, wo das Lehrgeld
zurückgezahlt wurde, weil der Meister dem Lehrling nichts
gescheutes beigebracht hat?
Zu konkreten Fällen hab ich nichts gefunden, aber zwei Quellen zu entsprechenden Zunft-Regeln:
Briefe uber Staatskunst, 1853http://books.google.de/books?id=rnQQAAAAYAAJ&printse… (S 349/350):
„… Klagen über harte und ungerechte Behandlung, unangemessene Verwendung, schlechte Verpflegung der Lehrlinge, oder über Vernachlässigung der Zucht, sind vor den Lehrausschuß zu bringen, der darüber an die Zunft berichtet. Diese hat, wenn sie die Klagen begründet findet, disciplinarisch einzuschreiten. In geringeren Fällen ertheilt sie Rügen und Verweise, in schwereren oder bei Wiederholungen weiset sie den Lehrling einem andern Meister zu, an welchen der Verurtheilte das ganze Lehrgeld herauszuzahlen hat…
[…]
Besteht der Lehrling die Prüfung nicht, so muß sein Meister das ganze Lehrgeld wieder herauszahlen, das zur Hälfte der Zunftkasse verfällt, zur Hälfte den Eltern oder Vormündern des Lehrlings zurückzugeben ist. …“
Jahrbücher der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik 1929 bis 1936 http://books.google.de/books?id=05UX4Wjw7HwC&printse… :
„… Hatte ein Meister den Lehrjungen im Handwerksfache nicht genügend ausgebildet, mußte er ihm das Lehrgeld zurückgeben und durfte als Strafe 3 Jahre lang keinen Lehrjungen annehmen…“
Gruß
Kreszenz
Danke, sehr interessant.