Lehrkraft nicht objektiv?

Liebes Forum, das mir schon so oft geholfen hat!

Problem:

Ein Kind in der 4.Klasse der Grundschule hat eine Nacherzählung geschrieben. Unter der Arbeit steht „mangelhaft“ mit der Bemerkung, das Kind hätte sich nicht an den vorgelesenen Text gehalten, vieles dazu erfunden, so dass die Geschichte anschließend keinen Sinn mehr ergibt.
Alles schön und gut. Seine Mutter will aber nicht locker lassen (weil eben der Ausgangstext nicht bekannt und die Nacherzählung sehr wohl einen deutlich erkennbaren logischen Aufbau bietet und somit ganz und gar nicht sinnlos wirkt)und bittet eine andere Mutter, deren Kinder ebenfalls diese Klasse besuchen, die Arbeiten der Kinder zu zeigen. Beim Vergleich stellt die Mutter des betroffenen Kindes fest, dass alle drei Arbeiten nahezu indentisch sind (Satzaufbau, Wortwahl, ja, sogar die Satzzahl, was ein „Dazuerfinden“ eigentlich ausschließt). Der einzige Unterschied: unter den beiden anderen Arbeiten steht eine „zwei“ mit dem Vermerk „sehr gute Arbeit“.
Jetzt vermutet die Frau, dass sich die Lehrkraft aus welchen Gründen dann auch, nicht objektiv verhalten hat. Da die beiden Damen vor kurzem eine laute Auseinandersetzung (allerdings über die allgemeinen Zustände in der Schule)hatten, liegt dieser Verdacht nahe.
Jetzt die Frage: wie soll man sich in dieser Situation verhalten? Die Mutter will die Benotung nicht akzeptieren und die Lehrkraft zu einer Erklärung auffordern. Inwiefern ist das angebracht? Falls eine Einigung nicht in Sicht ist, was könnte man dann unternehmen? Schulleitung? Schulamt? Oder sonstiges? Die Situation ist sehr angespannt.

Wie immer, vielen Dank

Hallo, Jarolep,

Ein Kind in der 4.Klasse der Grundschule hat eine
Nacherzählung geschrieben. Unter der Arbeit steht „mangelhaft“
mit der Bemerkung, das Kind hätte sich nicht an den
vorgelesenen Text gehalten, vieles dazu erfunden, so dass die
Geschichte anschließend keinen Sinn mehr ergibt.

Jetzt die Frage: wie soll man sich in dieser Situation
verhalten? Die Mutter will die Benotung nicht akzeptieren und
die Lehrkraft zu einer Erklärung auffordern. Inwiefern ist das
angebracht?

das ist m. E. der einzig richtige Weg: Die Lehrkraft in einem möglichst sachlichen (auch wenn’s schwer fällt) Gespräch um Aufklärung bitten - man möchte ja schließlich wissen, wie das Kind es künftig richtig machen kann…

weil eben der Ausgangstext nicht bekannt

Den kann die Lehrkraft doch sicher zur Verfügung stellen.

Beim Vergleich
stellt die Mutter des betroffenen Kindes fest, dass alle drei
Arbeiten nahezu indentisch sind (Satzaufbau, Wortwahl, ja,
sogar die Satzzahl…

Dann würde ich diese Arbeiten (oder Kopien davon) mitnehmen und mir die gravierenden Unterschiede von der Lehrerin erklären lassen (Es ist immerhin möglich, dass die betreffende Arbeit v. a. inhaltliche Mängel aufweist).

Jetzt vermutet die Frau, dass sich die Lehrkraft aus welchen
Gründen dann auch, nicht objektiv verhalten hat. Da die beiden
Damen vor kurzem eine laute Auseinandersetzung (allerdings
über die allgemeinen Zustände in der Schule)hatten, liegt
dieser Verdacht nahe.

Der Verdacht lässt sich nur dann bestätigen oder entkräften, wenn die Lehrerin ihren Standpunkt dargelegt und die Note begründet hat. Also: Erst mal anhören, was sie zu sagen hat; wenn das Gespräch (das, wie gesagt, möglichst aggressionslos geführt werden sollte) kein befriedigendes Ergebnis bringt, wäre die Schulleitung die nächste Anlaufstelle.

Gruß
Kreszenz

Hallo

Der erste Schritt wurde ja schon mal gemacht; der Vergleich mit einer anderen Arbeit. Wenn tatsächlich logischer Aufbau und Inhalt übereinstimmen (bitte auch auf Nebensätze achten) überprüf nocheinmal Schriftbild und Rechtschreibfehler. Wenn es auch hier keine gravierenden Unterschiede gibt (bei einer 5 müsste der Schüler schon mindestens 10 Rechtsschreibfehler haben), sollte um ein Gespräch mit der Lehrkraft gebeten werden.
Bei dieser sollte um den Originaltext (wenn sie ihn nicht von sich aus zeigt) und um eine mündliche Stellungnahme gebeten werden. Die Arbeit des anderen Mitschülers sollte aber nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Eltern angesprochen und zum direkten Vergleich herangezogen werden!
Ich würde auf keinen Fall gleich mit dem Direktor Kontakt aufnehmen (oder damit drohen). Oft hilft eine Aussprache, vielleicht hilft es, den Standpunkt der Lehrkraft zu verstehen - und falls ein gravierender Fehler bei der Bewertung vorliegen sollte, den zu korrigieren.

Gruß
Aylana

Hallo

Die Mutter will die Benotung nicht akzeptieren und
die Lehrkraft zu einer Erklärung auffordern. Inwiefern ist das
angebracht?

Nach meiner Erfahrung nur, wenn auch die Bereitschaft da ist, evtl. weitere Schritte zu unternehmen.

Falls eine Einigung nicht in Sicht ist, was könnte
man dann unternehmen? Schulleitung? Schulamt?

Genau, das ist die Reihenfolge. Man sollte keine Angst haben, sich ans Schulamt zu wenden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Lehrkraft ihre Wut über die Mutter am Kind auslässt, ist größer, wenn sie sich nicht ans Schulamt wendet.

Ohne Kopien der beiden anderen Aufsätze und Einverständnis der Autoren bzw. deren Eltern würde ich es mir allerdings überlegen, ob ich was unternehmen würde.

Der Ursprungstext muss aber meiner Meinung nach auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Viele Grüße
Thea

Hallo Jarolep.

Ich stimme überein mit dem, was die anderen hier schon geschrieben haben, also sachliches Gespräch mit der Lehrerin.
Mein Vorschlag wäre:
Das Gespräch führt nicht die Mutter, die ja schon Stress mit der Lehrerin hatte, sondern der Vater ( ich hoffe, es gibt einen, der verfügbar und imstande/willig ist )Oder aber beide Eltern gehen dahin. Dazu würde ich angesichts dieser gespannten Situation noch die/den Vorsitzende/n des Elternbeirats zu diesem Gespräch mitnehmen. Entweder den Klassenelternbeirat oder sogar die/den Schulelternbeiratsvorsitzende/n.
Dann findet das Gespräch unter Zeugen statt und wird sicher einen anderen Verlauf nehmen als ohne.
Eventuell würde ich zuvor einen anderen Lehrer um eine Zweitkorrektur bitten.

Gruß
Tutulla

PS: Man sollte sich aber trotz allem die Option offenhalten, dass die Lehrerin recht haben und man selbst bei den Aufsätzen was Wichtiges übersehen haben könnte.