Hallo, Meine Tochter ist Lehrling im 1 Lehrjahr, leider ist sie sehr oft krank und soll nun ins büro kommen um einen Aufhebungsvert zu unterschreiben. Meine Tochter möchte nun vom Arzt sich ein Attest geben lassen wo drinn steht das sie für diese Arbeit nicht geeignet ist… Bekommt sie wenn sie so ein Attest hat eine Sperre beim Arbeitsamt?
Hallo,
wenn deine Tochter im ersten Lehrjahr ist, hat sich wahrscheinlich noch keine 360 Tage sozialversicherungspflicht gearbeitet und Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Folglich hat Sie sowieso keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gruß
P.