Lehrling möchte kündigen

Ein lehrling lernt beispielweise Industriekaufmann, weil es ihm in dem Ausbildungsbetrieb nicht gefällt möchte er kündigen.
Kann er ohne das ein Grund das seine Ausbildung nicht Fachgerecht vom Betrieb durchgeführt wird kündigen und sie in einem anderen Betrieb vorsetzten bzw nei beginnen?
Wie liegt die Sache, wenn der Auszubildende minderjährig ist und er mit seinen Eltern wegziehen muss?

Hallo,

Ein lehrling lernt beispielweise Industriekaufmann, weil es
ihm in dem Ausbildungsbetrieb nicht gefällt möchte er
kündigen.

„Nicht gefällt“ wäre mir persönlich ein bisschen zu dünn. Kündigen sollte man nur, wenn wirklich schwerwiegende Probleme da sind.

Kann er ohne das ein Grund das seine Ausbildung nicht
Fachgerecht vom Betrieb durchgeführt wird kündigen und sie in
einem anderen Betrieb vorsetzten bzw nei beginnen?

Ja, er kann.

Vorher sollte er Kontakt zur IHK suchen und sich dort beraten lassen.

Er sollte auch bedenken, daß in einem neuen Ausbildungsbetrieb nicht alles Gold ist, was glänzt. Es können ähnliche Probleme wie in dem jetzigen Ausbildungsbetrieb auftreten. (Zu den Problemen wird ja hier nichts gesagt.)
Anmerkung: kann der Auszubildende wirklich beurteilen, ob die Ausbildung wirklichnciht fachgerecht ausgeführt wird? Manchmal gehen da die Meinungen auseinander.

Wie liegt die Sache, wenn der Auszubildende minderjährig ist
und er mit seinen Eltern wegziehen muss?

Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Ich würde sie sofort ins Vertrauen ziehen.

Gruß
Jörg Zabel

Ugh.

Ja, er kann.

… aus wichtigem Grund kündigen, oder aber, weil er die Ausbildung nicht fortsetzen möchte. Das heißt: kündigen und wieder den gleichen Beruf in einem anderen Laden lernen wollen, ist nicht. Das sollte man schon beachten. Siehe Berufsbildungsgesetz!

Aga,
CBB

Hallo CBB

Ja, er kann.

… aus wichtigem Grund kündigen, oder aber, weil er die
Ausbildung nicht fortsetzen möchte. Das heißt: kündigen und
wieder den gleichen Beruf in einem anderen Laden lernen
wollen, ist nicht. Das sollte man schon beachten. Siehe
Berufsbildungsgesetz!

Stimmt. So steht es im Berufsbildungsgesetz.

Eine „nicht fachgerechte Ausbildung“ dürfte wohl als „wichtiger Grund“ ausreichen. Für die Einzelheiten müsste man jetzt in Rechtsprechung und Kommentierung zum Berufsbildungsgesetz einsteigen.

Nicht umsonst hab ich auf

  1. Beratung bei der IHK,
    und
  2. Prüfung, ob die Ausbildung wirklich „nicht fachgerecht“ durchgeführt wird,
    hingewiesen.

Mich würde wirklich interessieren, wie die IHK in diesem Fall reagieren würde. Leider ist er nur fiktiv und wir werden es nie erfahren.

Gruß
Jörg Zabel