Guten Tag,
ich möchte gerne wissen in welchen paragraphen steht das ein lehrling unpfänbar ist.
weil mein problem ist ich habe ein telekomnachzahlung in höhe von 500€ erhalten, wie soll ich die als lehrling bezahlen. also habe ich angefragt ob es möglich ist 10 monatsraten zu je 50€, antrag wurde abegelehnt, nun kam ein brief das mein anschluss gekündigt wird und ich anwaltskosten dadurch bekomme sowie mit einer zwangsvollstreckung des schadensbetrags…
ich suche nun den paragraphen wo drin steht das man als lehrling unpfändbar ist… oder so ähnlich
Hallo, bei der Unpfändbarkeit kommt es nicht auf den Beruf
„Lehrling“ an,sondern auf das Netto-Einkommen in Verbindung mit
dem Familienstand (verh./Kinder). Wenn Unpfändbarkeit besteht,
bezieht sich dies auf das lfd. Einkommen; trotzdem kann der
Schuldner pfändbare Sachwerte in der Wohnung haben. Gruß
dem Famlilienstand