Lehrlingsstunden als haushaltsnahe Dienstleistung §35a(2) EStG ?

Kann man Lehrlingssstunden einer Elektrikerrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen? Die normalen Monteuerstunden sehe ich natürlich bei den Handwerkerrechnungen gemäß §35a(3); aber Kabel aufrollen, Werkzeug aus dem Wagen holen und interessiert gucken kann ich auch :wink:

Gibt`s hierzu Erfahrungen?

Würde mich über Antworten freuen :slight_smile:

ersetzt mal bitte „abrechnen“ in meiner Frage mit „in der Steuererklärung absetzen“…Danke

Mich wundert die Frage.

Bei den Gesellen- oder gar Meisterstunden ist es Dir klar.
Was ist bei Lehrlingsstunden anders ?

Es geht doch nur darum, ob das eine haushaltsnahe Dienstleistung ist und ob es auf der Rechnung in Lohn und Material getrennt aufgeführt ist.
Und das ist es doch offenbar.

Also sind alle Arbeitszeiten gleich zu bewerten.

Anmerkung: wenn einem die Kosten für einen „angeblich nutzlosen“ Azubi missfallen, dann bezahle die doch nicht ! Biete dem Elektriker an, Du selbst machst das, er solle den Azubi wegschicken.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort, wenn sie mir auch nicht wirklich weiterhilft.

Im Anwendungsschreiben zu §35a EStG vom 14.01.2014 steht:

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 EStG werden Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen. Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden oder für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.
…und weiter:
§ 35a Absatz 3 EStG gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,…

Mir gehts also um die Unterscheidung zwischen Absatz 2 und Absatz 3.

Viele Grüße
Paeonia

Hallo P,

bei der Elektrikerrechnung geht es ganz klar um Absatz 3, ganz egal, ob da Helferstunden, Azubistunden oder Ingenieursstunden abgerechnet werden.

Der abrechnende Elektriker erbringt nämlich nicht die Leistung „Werkzeug aus dem Wagen holen“, sondern z.B. „Anschluss für Durchlauferhitzer im Bad und FI-Schutzschalter installieren“.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo MM,

stimmt, unser Auftrag lautete „komplette Hausinstallation“. Und Du hast sicher Recht, dass ich die erbrachte Handwerksleistung des Unternehmers als Ganzes sehen muss; egal wieviele unqualifizierte Leute beteiligt sind.

In unserer Abschlussrechnung werden alle vorgenommenen Arbeiten stundengenau nachgewiesen und so bin ich halt über die aufgeführten Azubistunden, wie z.B. „Lampen aufhängen“ gestolpert.

Vielen Dank, Du hast mir „auf`s Pferd geholfen“ :slight_smile: