Lehrlingsurlaub bei Übernahme als Geselle gültig?

Guten Tag,

Ein Lehrling hat vor kurzem seine Gesellenprüfung geschafft und wurde von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Er hatte jedoch noch 11 Urlaubstage als Lehrling und möchte diesen gerne als Geselle nehmen. Ist es möglich den „Lehrlingsurlaub“ als Geselle bei übernahme zum Gesellenlohn zu nehmen, wird er ausgezahlt oder verfällt er einfach? Er hatte keine Möglichkeit den Urlaub vorher zu nehmen.
Hoffe auf eine Antwort.
Danke im Vorraus
MFG Sascha

Hallo

Es gibt weder „Urlaub zum Gesellenlohn“ noch „Urlaub zum Azubilohn“. Es gibt Erholungsurlaub und Urlaubsentgelt. Und das Urlaubsentgelt wird berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Nimmt man den Urlaub also in direktem Anschluss an die Berufsausbildung, müsste gemäß dem BUrlG der Azubi-lohn zugrunde gelegt werden, auch wenn man offiziell Geselle ist.

Gruß,
LeoLo