Guten Tag,
Ein Lehrling hat vor kurzem seine Gesellenprüfung geschafft und wurde von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Er hatte jedoch noch 11 Urlaubstage als Lehrling und möchte diesen gerne als Geselle nehmen. Ist es möglich den „Lehrlingsurlaub“ als Geselle bei übernahme zum Gesellenlohn zu nehmen, wird er ausgezahlt oder verfällt er einfach? Er hatte keine Möglichkeit den Urlaub vorher zu nehmen.
Hoffe auf eine Antwort.
Danke im Vorraus
MFG Sascha