Hallo,
ein fiktiver Noch-Schüler bekommt während eines Praktikums bei dem Betrieb eine Lehrstelle in Aussicht gestellt. Allerdings keinen festen Lehrvertrag, sondern ein einjähriges Praktikum. Sollte das Praktikum zufriedenstellend ablaufen, wird es in eine Lehrstelle umgewandelt. Das abgearbeitete Jahr wird auf die Lehrzeit angerechnet.
Der fiktive Lehrer des Schülers erklärt diese Sachlage so, dass „eigentlich nur“ die Probezeit von drei Monaten auf zwölf Monate angehoben wird. Konnte aber keine Aussage zu Gehalt, Berufsschule etc. machen. Kann das jemand hier? Kennt jemand so eine Vorgehensweise?
Gibt es andere Unterschiede zur „normalen“ Lehrzeit? z.B. Arbeitszeiten o.ä.
Danke schonmal,
Gruß
eklastic
Hallo,
keinen festen Lehrvertrag, sondern ein einjähriges Praktikum.
Sollte das Praktikum zufriedenstellend ablaufen, wird es in
eine Lehrstelle umgewandelt. Das abgearbeitete Jahr wird auf
die Lehrzeit angerechnet.
Ist das überhaupt möglich? Einfach ein Praktikum in eine Lehrstelle umwandeln? Was ist beispielsweise mit der Berufsschule? Wie sieht der betriebliche Ausbildungsplan aus? Welche Inhalte werden vermittelt?
Ich kann es mir nur so vorstellen, dass eine Verkürzung der Ausbildungszeit mit dem Praktikum ausgeglichen werden soll. Es ist zu überlegen, ob sowas vernünftig ist.
Der fiktive Lehrer des Schülers erklärt diese Sachlage so,
dass „eigentlich nur“ die Probezeit von drei Monaten auf zwölf
Monate angehoben wird.
Ein dreimonatiges Praktikum und eine weitere Probezeit ab Beginn des Ausbildungsvertrages müsste ausreichend lang sein. Warum über ein Jahr? Wenn es „nicht passt“ dann merkt man das früher.
Konnte aber keine Aussage zu Gehalt,
Berufsschule etc. machen. Kann das jemand hier? Kennt jemand
so eine Vorgehensweise?
Ich kenne sowas nicht, das muss aber nichts bedeuten.
Gibt es andere Unterschiede zur „normalen“ Lehrzeit? z.B.
Arbeitszeiten o.ä.
Ausser der Vermittlung bestimmter Ausbildungsinhalte, Berufsschule, ggf. außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen fällt mir nichts weiteres ein. Die (offizielle) Arbeitszeit der Auszubildenden ist üblicherweise genauso wie de der anderen Betreibsangehörigen, es sei denn das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt etwas anderes.
Gruß
Jörg Zabel
@Ratze01
Hallo,
warum hast du dein Posting wieder gelöscht. Das waren doch deine Erfahrungen, die klangen interessant. Vielleicht hätte ich gern noch etwas nachgefragt.
Es geht nebenbei nicht um mich, sondern um meinen Sohn. Und die Ausbildungsstelle wäre als Koch in einem großen Restaurant.
Gruß
eklastic
die Ausbildungsstelle wäre als Koch in einem großen
Restaurant.
Hallo,
ruf doch einfach mal am Dienstag bei der zuständigen Handwerkskammer an und sprich mit dem Berater für Berufsbildung, ob solche Praktiken üblich sind und wie sich die Ausbildung im Allgemeinen unter solchen Bedingungen gestalten könnte.
Gruß
Jörg Zabel
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Hallo Joerg,
ruf doch einfach mal am Dienstag bei der zuständigen
Handwerkskammer an und sprich mit dem Berater für
Berufsbildung, ob solche Praktiken üblich sind und wie sich
die Ausbildung im Allgemeinen unter solchen Bedingungen
gestalten könnte.
Ja, das werd ich wohl machen (aber erst nach den Osterferien
) Danke für den Tipp. Falls ich dort etwas „Weltbewegendes“ erfahre, werde ich es hier reinschreiben.
Gruß
eklastic
Und
die Ausbildungsstelle wäre als Koch in einem großen
Restaurant.
Hallo,
aus Erfahrung im Bekanntenkreis: 1jähriges Praktikum, dann Lehre, Lehre durfte verkürzt werden (auf 2,5 Jahre) wegen dem Praktikum. So war dass dann auch kein Problem mit der Berufsschule u.ä.
Gruß Backs
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