Lehrstellenwechsel?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Azubi in einer Metzgerei seit 01.09.2008.
Ich bin im zweiten Lehrjahr und möchte Lehrstelle wechseln, da der jetzige Ausbildungsbetrieb permanent gegen den Ausbildungsvertrag verstösst, wie z.B. Überstunden muß ich machen ohne diese vergütet zu bekommen, meine Lehrmittel muß ich selbst bezahlen und die Ausbildung selbst ist unterstes Niveau, das habe ich vor kurzem bei der Zwischenprüfung mitbekommen was ich kann, eben fast nichts, im Gegensatz zu den anderen Prüflingen.
Ich habe bereits einen neuen Ausbildungsplatz gefunden und möchte diesen am 01.04.10 antreten.
Nun zu meiner Frage:
Wo kann ich mir einen Aufhebungsvertrag bzw. einen Vertrag für die fristlose Kündigung für Azubi`s herunterladen?
Denn ich möchte meine Kündigung erst mal ohne Feindseligkeiten durchziehen.
Auch für Tipps von Euch bin ich dankbar.
Vielen dank schon mal im Voraus für Euere hilfreichen Antworten.
Gruß
peniflope

Hast Du schon mal dem Vertrauenlehrer in d. Berufsschule gesprochen ?
O. md. IHK ?

Hast Du auch schon f. den anderen betrieb ein Ausb.vertrag, d. unterschrieben ist ?

K.Fristen s. Berufsbildungsgesetz, zu laden über d. Site des BMJ.

Marion

Das ist schwierig … denn für fristlos wird es nicht reichen (mutmaße ich mal, da ich die Hintergründe nicht kenne) und wenn dann gilt für Dich eine 4 Wochenfrist, darfst dann aber nicht die Ausbildung auf dem gleichen Beruf fortsetzen (oder sorge dafür, dass du fliegst!) Ich war auch in der Situation aber bereits im ersten Lehrjahr meiner Metzgerlehre … habe dann den Schlichtungsausschuss der HWK angerufen (Pflicht!) und siehe da, der Innungsmeister war der Dad von meinem mobbenden Chef … also gerade der hätte es wissen müssen! Mein Tipp: gehe auf die HWK (was vorgeschrieben ist) und stelle Antrag auf Anhörung und Schließung der Ausbildungsrolle. Ich würde mich in dem Fall auch an den Vertrauenslehrer der Berufsschule wenden. Unterm Strich: so einfach raus ist nicht! By the Way … ich hab meine Prüfung am Schluss auch geradeso geschafft mit 3.6

Hallo Penifolpe,

natürlich muss Dein Ausbildungsbetrieb die Vereinbarungen und die gesetzlichen Grundlagen einhal ten. Bitte schreib auf gegen was der Lehrbetrieb verstößt. Dann sollte man mit der Berufsschule und der Innung sprechen. Wenn Du unter 18 Jahre bist bedarf die Kündigung der Zustimmung der Erziehungsberechtigten z.B.der Eltern.

Wenn das Alles gemacht wurde kann die erfolgreiche Kündigung erfolgen.

Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo,

eine Aufhebungsvertrag brauchst Du nirgendwo herunterladen. Dabei handelt es sich um eine formlose Vereinbarung zw. Deinem Ausbildungsbetrieb und Dir.
Wenn die Kommunikation zw. Deinem Chef und Dir soweit ok ist, sprich ihn einfach darauf an und schildere ihm, dass Du Deine Ausbildung gerne beenden möchtest.

Falls das nicht geht, kannst Du jederzeit fristlos bei Verstößen gegen den Ausbildungsvertrag selbst kündigen. Allerdings ist bei den Gründen zu beachten, dass sie tatsächlich auch Bestandteil der Vereinbarung innerhalb des Ausbildungsverhältnisses sind. Hierzu sieh Dir auch die (recht verständlich geschriebenen) Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) an:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Viele Grüße
Kai

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Azubi in einer Metzgerei
Ich möchte Lehrstelle wechseln, da
der jetzige Ausbildungsbetrieb permanent gegen den
Ausbildungsvertrag verstösst, die Ausbildung selbst ist unterstes
Niveau,
Ich habe bereits einen neuen Ausbildungsplatz gefunden und
möchte diesen am 01.04.10 antreten.
Nun zu meiner Frage:
Wo kann ich mir einen Aufhebungsvertrag bzw. einen Vertrag für
die fristlose Kündigung für Azubi`s herunterladen?
Denn ich möchte meine Kündigung erst mal ohne Feindseligkeiten
durchziehen.

Eigentlich kannst Du Aufhebungsverträge bzw. fristlose Kündigungen, selbst formulieren. Es gibt da zwar eine Menge Vorlagen, aber den Satz, …hiermit hebe ich das Ausbildungverhältnis zum, 37.Herbst 3005, auf, kannst Du getrost selbst schreiben. Wesentlich besser bist Du dran, wenn Du in der Gewerkschaft bist, weil es für Azubis eine Reihe besonderer Schutzmechanismen gibt, die sich mit solchen Fragen rechtssicher beschäftigen. Dort wird dann auch, kostenlos, von spezialisierten Fachanwälten richtig gut weitergeholfen. Auch bekommst Du dort kostenlose Rechtsberatung.

Ich hoffe, Dir mit den Tipps, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Hallo, peniflope,

du musst auf jeden Fall zur Industrie- und Handelskammer. Die werden dir in allen Bereichen weiterhelfen und auch dem Betrieb auf die Finger klopfen. Für die Zukunft und die weitere Ausbildung wünsche ich dir alles Gute und ein schönes Osterfest.

tueffi

Lieber Fragesteller,

leider war ich einige Tage erkrankt. Ist Ihre Anfrage noch aktuell.

Schöne Ostern, M.Kohler