Guten Tag,
für die Lehrtätigkeit in einer Kita mit einem Honorarvertrag steht dem Dozenten steuerrechtlich ein Freibetrag von 2100,00 zu. Ändert sich steuerrechtlich etwas, wenn dieselbe Lehrtätigkeit mit einem Kooperationsvertrag ausgeübt wird?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Hallo,
wer kooperiert hier mit wem. Für den Freibetrag ist es erforderlich, dass das Geld aus einer öffentlichen Kasse oder von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung kommt. Direktzahlungen durch die Eltern begründen keinen Freibetrag.
Gruß Woko
Hallo,
danke für die mail.
Die städtische Familienbildungsstätte kooperiert mit der Sprachenschule. Bisher waren die Tätigkeiten in einem Honoravertrag festgelegt. Jetzt ändert sich lediglich die Vertragsbezeichnung, da die Einrichtung nur noch Kooperationspartner „beschäftigt“.
Danke für weitere Infos.
huskies