Lehrvertrag und Probezeit

Hallo an alle,
ich möchte folgendes fragen:
Kann ein Chef einen Lehrling am letzten Tag Probezeit einfach entlassen obwohl der Lehrling sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und fleißig war?
Wäre es von einem Chef korrekt noch einen Monat Probezeit ranzuhängen?

Über antworten würde ich mich sehr freuen
Gruß
Felina

Hallo,

wie lang war die Probezeit?

VG
EK

gehen wir mal von 3 Monaten aus.

Guten Abend.

Kann ein Chef einen Lehrling am letzten Tag Probezeit einfach
entlassen obwohl der Lehrling sich nichts hat zu Schulden
kommen lassen und fleißig war?

Ja. §22,1 BBiG: Während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Wäre es von einem Chef korrekt noch einen Monat Probezeit
ranzuhängen?

Das wäre eine Vertragsänderung, der beide Parteien zustimmen müssten. Einfach so geht es nicht. Dumm ist nur, wenn die Alternative Rausschmiss lautet und man dieses „Angebot“ nicht beweisen kann. Kann man es, wäre zu prüfen, ob Nötigung vorliegt.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

dann kann die Probezeit um 1 Monat verlängert werden.

Es handelt sich übrigens entgegen anderslautender Meinung nicht um Nötigung, sondern um von der Rechtsprechung akzeptierte Probezeitverlängerungen, auch schon in der Variante entschieden, dass man kurz vor Ablauf der Probezeit einen Aufhebungsvertrag mit langer Kündigungsfrist vorgelegt bekommt, in der man sich bewähren kann - was die Rechtsprechung für zulässig gehalten hat.

VG
EK

Guten Tag.

Bzgl. Nötigung die Klarstellung, dass ich folgenden Sachverhalt meine:

AN wird zum Ablauf der Probezeit die Kündigung in Aussicht gestellt und im gleichen Atemzug die verlängerte Probezeit unter die Nase gehalten, also konkludent oder sogar explizit gesagt: „Entweder du akzeptierst eine Vertragsänderung zu meinen Gunsten, oder du fliegst fristlos“. Beweislage, wie bereits im vorigen Posting gesagt, natürlich problematisch, aber Straftatbestand Nötigung m.E. gegeben.

Am Rande bemerkt, würde ich mich bzgl. der Wertung von arbeitsrechtlichen Dingen, die ins Strafrecht hineinreichen, auch nicht auf das verlassen, was Arbeitsrichter so von sich geben, sondern im gegebenen Fall tatsächlich Strafanzeige stellen. Damit ist dann schon mal sichergestellt, dass zumindest jemand bei der Staatsanwaltschaft draufschaut. Alldieweil nämlich das Arbeits"recht" Dinge erlaubt, die in anderen Bereichen nie und nimmer akzeptiert werden würden (Stichwort Verdachtskündigung, Tendenzparagraph …).

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

Probezeitkündigungen bei Azubis sind von Gesetzes wegen fristlos. Natürlich kann ich am letzten Tag der Probezeit zum Ablauf des nächsten Tages kündigen und dann einen neuen Vertrag mit 1-monatiger Probezeit anbieten, wenn ich mir als AG noch nicht sicher bin.

Es ist auch strafrechtlich keine Nötigung, denn der neue Vertrag ist arbeitsrechtlich zulässig (es wird nichts rechtswidriges erzwungen) und auch der Zweck Probezeitverlängerung ist zulässig, also auch keine rechtswidrige Zweck-Mittel-Relation.

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Wenn der Händler dir sagt, der billige Käse ist leider ausverkauft, weil er davon zu wenig eingekauft hat und du dann den teuren kaufen musst, müsstest du nach deiner Argumentation auch gleich eine Strafanzeige stellen.

Am Rande: Einem Azubi den Rat zu geben, eine (völlig unbegründete) Strafanzeige gegen den Ausbilder zu stellen, gehört zu den Ratschlägen, auf die man nicht hören sollte.

VG
EK